Wegen mehrerer Corona-Varianten: Bundestag stimmt für Verlängerung der „epidemischen Lage“
Der Bundestag hat für die Verlängerung der „epidemischen Lage“ in Deutschland gestimmt. Der Antrag wurde am Mittwochabend mit 325 Stimmen angenommen. Fünf Abgeordnete enthielten sich, 253 stimmten dagegen. In Deutschland würden die „Corona-Infektionszahlen“ in allen Bundesländern wieder ansteigen, heißt es im Antrag der Koalitionsfraktionen.
Der Anstieg umfasse dabei alle Indikatoren: die Neuinfektionen, den R-Wert, die Quote der positiven PCR-Tests, die Sieben-Tage-Inzidenz, die Hospitalisierungen und die notwendigen Behandlungen auf den Intensivstationen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätze die Gefährdung für die Gesundheit der nicht oder nicht vollständig geimpften Bevölkerung weiterhin insgesamt als hoch ein, für vollständig Geimpfte werde die Gefährdung als moderat angesehen.
Die pandemische Lage werde verschärft durch das Auftreten mehrerer Corona-Varianten. In Deutschland sei seit mehreren Wochen die sogenannte Delta-Variante „absolut vorherrschend“, die „deutlich ansteckender“ sei als die zunächst verbreitete Alpha-Variante. In der Zukunft sei mit sogenannten Escape-Mutationen zu rechnen, also Virusvarianten, die eine verringerte Sensitivität gegenüber den jetzt verfügbaren Impfstoffen hätten.
Die Bundesländer hätten den Bundestag aufgrund dieser Ausgangslage einstimmig darum gebeten, die „epidemische Lage“ zu verlängern, heißt es in dem Antrag weiter. Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) habe der Bundestag die Feststellung der „epidemischen Lage“ bis zum 11. September 2021 zu treffen und im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 30. August statt der Inzidenz aufgrund des Impffortschritts die Hospitalisierungsrate als zentralen Maßstab festzulegen und das IfSG entsprechend zu ändern. Erstmals hatte der Bundestag am 25. März 2020 „die epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt, die dem Bund besondere Befugnisse nach dem IfS) gibt, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen.
Sie wurde zuvor bereits am 18. November 2020, am 4. März 2021 und am 11. Juni 2021 verlängert. Mit einer Gesetzesänderung im März 2021 billigte das Parlament eine Regelung, der zufolge der Bundestag spätestens drei Monate nach Feststellung der epidemischen Lage deren Fortbestehen feststellen muss, ansonsten gilt die Lage als aufgehoben. (dts)
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