Wegen „Krebsgefahr“: EU beschließt das Ende der knusprigen Pommes – aber Glyphosat ist immer noch erlaubt
Lebensmittelhersteller sowie Restaurants und Imbissbetriebe müssen von diesem Mittwoch an neue EU-Regeln zur „Eindämmung“ des als krebserregend geltenden Stoffes Acrylamid einhalten.
Die Vorgaben sehen unter anderem vor, ein „übermäßiges Frittieren von Pommes frites zu vermeiden und Brot möglichst hell zu backen“. Zudem müssen Produkte künftig bereits so hergestellt werden, dass bei ihrer Zubereitung so wenig Acrylamid wie möglich entstehen kann.
Acrylamid bildet sich unter hohen Temperaturen beim Rösten, Backen, Braten oder Frittieren von stärkehaltigen Lebensmitteln aus der Aminosäure Asparagin und aus Zuckern. Betroffen sind vor allem Produkte auf Kartoffel- oder Getreidebasis sowie Kaffee.
Ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte bestätigt, dass Acrylamid in Lebensmitteln das „Krebsrisiko für Verbraucher aller Altersgruppen potenziell erhöht“.
Bundesminister: Die EU kümmert sich nicht um die großen Probleme
Dass die neuen EU-Regeln ordnungsgemäß angewandt werden, müssen nun die deutschen Behörden sicherstellen. Die Kontrolle vor Ort übernehmen dabei in der Regel die lokalen Lebensmittelüberwachungs- oder Veterinärämter.
Halten sich Unternehmen nicht an die Regeln, können ihre Produkte aus dem Verkehr gezogen werden. Ob die Verordnung Erfolg hat, soll in den kommenden Jahren anhand von Richtwerten überprüft werden. Sie sollen regelmäßig von der EU-Kommission überprüft werden.
In der deutschen Gastronomie stößt die neue Verordnung vor allem wegen zusätzlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten auf Kritik.
Es gibt sogar konkrete Tipps für die Gastronomen: Es wird empfohlen beispielsweise die Frittierzeit von Kartoffelprodukten auf etwa 3,5 Minuten zu begrenzen und die Fritteuse auf höchstens 175 Grad Celsius einzustellen. Bei der Zubereitung im Backofen bestehe im Vergleich zum Frittieren eine größere Gefahr der Acrylamidbildung.
2017 sagte der damalige österreichische Bundesminister Andrä Rupprechter: „Diese Verordnung ist das beste Beispiel dafür, dass sich die EU zu sehr in Details einmischt, statt sich um die großen Probleme zu kümmern.“
Acrylamid „wesentlich gefährlicher“ als Glyphosat?
Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese zeigt sich zufrieden mit der EU-Verordnung. Er sagt, dass Acrylamid „wesentlich gefährlicher“ sei als das Unkrautgift Glyphosat.
Auch Glyphosat wurde von der WHO als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Später wurde dies widerrufen. Auch ein Verbot des Unkrautvernichters gab es nicht.
- Siehe auch: Gekaufte Wissenschaft: Neue Untersuchung belegt Manipulationen bei der Bewertung von Glyphosat
Doch, dass das Unkrautgift von Monsanto enorme Schäden an Mensch, Tier und Natur verursacht, ist nicht mehr wegzuleugnen. Sogar im Trinkwasser ist das Gift schon nachzuweisen.
Ein Verbot von Glyphosat gibt es aber trotzdem nicht. Im Gegenteil: Glyphosat wird großflächig auf Weiden, Wiesen und allerlei Lebensmittel versprüht – großflächiges Insektensterben ist nur eine der bekannten und unbekannten Folgen dieses Vorgehens. (dpa/so)
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