Wegen IS-Unterstützung: Drei Jahre und neun Monate Jugendstrafe für 22-jährigen Terrorhelfer
Wegen Unterstützung der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Freitag einen 22-Jährigen aus Neuss zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Eine 17-jährige Mitangeklagte erhielt eine Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Prozess hatte wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Die Angeklagten Kevin T. und Amal E. mussten sich seit dem 22. Februar vor dem Düsseldorfer Staatsschutzsenat verantworten. Das Gericht hielt für erwiesen, dass T. im November und Dezember 2016 einen Terrorverdächtigen aus Wien bei dessen Anschlagsplanungen unterstützt und ihm in Neuss Unterschlupf gewährt hatte.
Der Verdächtige aus Österreich, Lorenz K., wollte nach Überzeugung des Düsseldorfer Gerichts einen Selbstmordanschlag mit einer selbstgebauten Bombe in Neuss verüben. T. habe ihm beim Bau eines Sprengsatzes geholfen, indem er Material zur Verfügung stellte, Hilfstätigkeiten beim Bombenbau verrichtete und K. bei einer Testsprengung in Neuss begleitete.
Kevin T. war im Januar 2017 von einem Spezialeinsatzkommando in seiner Wohnung in Neuss festgenommen worden. Lorenz K. wurde damals in Wien gefasst.
Die zur Tatzeit 15 Jahre alte Mitangeklagte Amal E. hatte K. Anfang Dezember 2016 während dessen Aufenthalts in Neuss nach islamischen Ritus geheiratet und unterstütze seine Anschlagspläne, wie das Gericht befand. Unter anderem beschaffte sie ihm durch den Verkauf ihres Mobiltelefons 71 Euro. In der Folgezeit wandte sich E. laut Gericht mit Hilfe ihrer Familie von der islamistischen Szene ab. (afp)
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