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Wegen Faeser-Fotomontage: Chefredakteur zu Bewährungsstrafe verurteilt

Erneut steht das Bamberger Amtsgericht in den Schlagzeilen. Ende 2024 erließ es einen Durchsuchungsbeschluss gegen einen ehemaligen Bundeswehrsoldaten aufgrund eines geteilten Memes über Minister Habeck mit dem Text „Schwachkopf PROFESSIONAL“. Nun sorgt eine Bewährungsstrafe gegen einen Journalisten für Aufsehen.

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). (Archivbild)

Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

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Lesedauer: 4 Min.

Der Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“, David Bendels, wurde am 7. April durch das Amtsgericht Bamberg, Bayern, zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung wegen „Verleumdung“ verurteilt.
Hintergrund ist eine Fotomontage von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die im Februar 2024 auf dem X-Kanal des „Deutschland-Kuriers“ veröffentlicht wurde.
Die Fotomontage zeigt Faeser, wie sie ein Plakat vor sich hält. Allerdings wurde die Aufschrift ausgetauscht. Zuvor stand auf dem Schild „We Remember“ entsprechend der Kampagne „#WeRemember“ aus Anlass des internationalen Holocaust-Gedenktages am 27. Januar. Beim Faeser-Meme hält die Ministerin jedoch ein Schild mit dem Text „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ hoch.

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Die SPD-Politikerin habe daraufhin Strafantrag gegen den Journalisten Bendels als presserechtlich verantwortlichen Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“ gestellt, nachdem sie von der Polizei auf den Post aufmerksam gemacht worden war.

Gericht sieht „bewusst unwahre und verächtlichmachende Tatsachenbehauptung“

Das Gericht sah in der anschließenden Verhandlung den Straftatbestand der „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) als erfüllt an.
Laut Bendels verlangte der Vorsitzende Richter auch, dass er sich bei Faeser schriftlich entschuldige.
Das Bamberger Amtsgericht begründete die Entscheidung damit, dass der Angeklagte eine „für den unbefangenen Leser nicht erkennbar bewusst unwahre und verächtlichmachende Tatsachenbehauptung“ über die Ministerin veröffentlicht habe, „die geeignet ist, deren öffentliches Wirken erheblich zu beeinträchtigen“. Eine ausführliche schriftliche Urteilsbegründung liege noch nicht vor, teilte die Gerichtssprecherin der Epoch Times mit.
Bendels und seine Anwälte kündigten an, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen. „Wir werden dieses Urteil nicht hinnehmen und uns mit allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen“, so Bendels auf der Website des „Deutschland-Kuriers“.

Paragraf 188 verschärft nach Lübcke-Mord

Der Paragraf 188 StGB in seiner früheren Form war auf die „üble Nachrede“ und „Verleumdung“ beschränkt. 2021 erfolgte die Ausweitung auf Fälle von „Beleidigung“ im Rahmen des von der Großen Koalition eingebrachten „Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“. Denn auch Beleidigungen seien geeignet, das öffentliche Wirken von Personen des politischen Lebens erheblich zu erschweren, begründete der Rechtsausschuss des Bundestages die von ihm eingebrachte Erweiterung.
Die Gesetzesänderung erfolgte im Nachgang des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, um Hetze gegen Kommunalpolitiker insbesondere im Internet einzudämmen.
Für Beleidigungen gegen „Personen des politischen Lebens“ aus Beweggründen, „die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen“ und geeignet seien, sein „öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“, ist die Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, heißt es.
Und es wurde ergänzt: „Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.“
Weiter heißt es: „Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Da Bendels nicht vorbestraft ist, wurde die Strafe für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil gegen Bendels ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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