Wegen einer Fotocollage: AfD-Politiker Petr Bystron hat Ärger mit der Justiz
Wegen einer umstrittenen Fotocollage muss sich nun der AfD-Politiker Petr Bystron vor dem Amtsgericht München wegen der mutmaßlichen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Der Bundestagsabgeordnete, der im Juni über die AfD-Liste ins Europaparlament ziehen möchte, hatte im Januar einen Strafbefehl des Gerichts bekommen. Gegen diesen Strafbefehl hatte Bystron Einspruch eingelegt. Jetzt ist ein Gerichtsprozess zu erwarten. Der Anwalt des Bundestagsabgeordneten wies die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurück und bezeichnete das Verfahren als „abwegig“.
Wie die „Zeit“ schreibt, habe die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl eine Strafe in hoher vierstelliger Höhe beantragt. Durch Bystrons Einspruch ist das Verfahren nun wieder offen. Das Gericht könnte den Bundestagsabgeordneten verurteilen, aber auch freisprechen.
„Bye, bye Melnyk!“
In dem Verfahren geht es um eine Fotocollage, die Bystron im Juli 2022 auf Twitter, heute X, veröffentlichte. Damals wurde der Botschafter der Ukraine in Deutschland, Andrij Melnyk, von seiner Regierung abberufen. Melnyk wurde danach zum Vize-Außenminister der Ukraine ernannt. Dieses Amt übte er bis Juni 2023 aus. Heute ist er ukrainischer Botschafter in Brasilien.
Der AfD-Politiker Bystron hatte zur Abberufung Melnyks damals ein Bild auf Twitter mit der Aufschrift „Bye, bye Melnyk!“ geteilt. Auf dem Foto waren sechs kleine Fotos zu sehen, auf denen Bundeskanzler Olaf Scholz, Ex-Kanzlerin Angela Merkel, Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der SPD-Politiker Martin Schulz und der frühere Bundespräsident Christian Wulff den rechten Arm in die Höhe recken, sowie die frühere First Lady Bettina Wulff den linken Arm. Der Post wurde inzwischen von Bystron gelöscht.
Sympathie für Nazikollaborateur Bandera
Der ukrainische Botschafter Andrij Melnyk war nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine immer wieder mit Kritik an der deutschen Regierung aufgefallen, die verstärkt als unangemessen empfunden wurde. Kritik an dem Botschafter gab es damals aber vor allem auch wegen dessen Verteidigung des früheren Nationalistenführers Stepan Bandera. In einem Interview mit dem Journalisten Tilo Jung hatte Melnyk über Bandera geäußert: „Bandera war kein Massenmörder von Juden und Polen.“ Dafür gebe es keine Belege.
Stepan Bandera (1909 bis 1959) war ideologischer Führer des radikalen Flügels der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN). Nationalistische Partisanen aus dem Westen der Ukraine waren 1943 für ethnisch motivierte Vertreibungen verantwortlich, bei denen Zehntausende polnische Zivilisten ermordet wurden. Bandera floh nach dem Zweiten Weltkrieg nach Deutschland, wo er 1959 von einem Agenten des sowjetischen Geheimdiensts KGB ermordet wurde.
Polen hat damals die Äußerungen des ukrainischen Botschafters als „absolut inakzeptabel“ bezeichnet. Melnyk distanzierte sich später davon, Bandera in Schutz genommen zu haben. Allerdings war das Interview nicht der erste Fall.
Am 27. April 2015 legte Melnyk, kurz nach seinem Antritt als Botschafter, bei einem Besuch in München am Grab des Nazikollaborateurs Bandera Blumen nieder. Die damalige Linken-Bundestagsabgeordnete, Sevim Dağdelen fragte am 6. Mai 2015 in einer Bundestagssitzung, ob der Bundesregierung dieser Sachverhalt bekannt sei? Der damalige Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth, antwortete laut Sitzungsprotokoll damals schriftlich auf die Frage: „Der Bundesregierung ist ein Tweet des ukrainischen Botschafters bekannt, in dem er über seinen Besuch am Grab Banderas berichtet.“
Geste als Hitlergruß interpretiert
Nachdem Bryston damals den Tweed zur Abberufung des ukrainischen Botschafters geteilt hatte, wurde die Geste der deutschen Politiker von Medien und Nutzern in den sozialen Medien als Hitlergruß interpretiert. Die „Bild“ schrieb damals von einem „Nazi-Skandal“. Der „Bild“ sagte Bystron damals, dass Menschen aufhören sollten, „in jedes harmlose Winken den Hitlergruß hineinzuinterpretieren“.
Es war die Staatsanwaltschaft in Berlin, die das Verfahren wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen im Herbst letzten Jahres gegen den Bundestagsabgeordneten Petr Bystron eingeleitet hatte.
Der entsprechende Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs stellt Kennzeichen, Parolen und Grußformen, darunter auch den Hitlergruß, unter Strafe. Auch wenn Kennzeichen verwendet werden, die den verbotenen „zum Verwechseln ähnlich“ sind, kann das strafbar sein. Es drohen dann eine Geldstrafe oder als Höchstmaß bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Bundestag hat Immunität aufgehoben
Anfang September 2023 hatte der Bundestag die Immunität des Bundestagsabgeordneten aufgehoben. Nachdem die Staatsanwaltschaft München I das Verfahren aus Berlin übernommen hatte, da Petr Bystron in München lebt, beantragte sie den Erlass des Strafbefehls, dem sich das Amtsgericht schließlich anschloss.
Juristisch ist das eine Möglichkeit, ein Verfahren auch ohne Hauptverhandlung vor Gericht zu beenden, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Durch den Einspruch, den Bystron einlegte, kommt es nun sicherlich zu einem öffentlichen Prozess. Ein Termin ist dafür bisher nicht angesetzt, teilte das Amtsgericht mit. Für den AfD-Politiker gilt weiter die Unschuldsvermutung.
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