Wegen Corona-Verordnungen: Grüne und FDP verklagen die niedersächsische Landesregierung
Mit einer Verfassungsklage wollen die Fraktionen von Grünen und FDP im niedersächsischen Landtag eine stärkere Beteiligung an den Vorbereitungen neuer Rechtsverordnungen zur Corona-Eindämmung erzwingen. Die Landesverfassung schreibe dies für alle staatlichen Maßnahmen mit grundlegenden Auswirkungen vor, teilten die Oppositionsparteien am Dienstag mit.
Nach eigenen Angaben werden sie daher eine Klage samt Eilantrag beim niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg einreichen. Es gelte, grundlegende Informationsrechte des niedersächsischen Landtags „als gewählte Vertretung des Volks und Kontrollinstanz der Regierung“ zu wahren, erklärte die Grünen-Fraktion in Hannover.
Grünen-Fraktionschefin Julia Willie Hamburg warf der Regierung aus SPD und CDU „Arroganz“ im Umgang mit dem Parlament vor. Obwohl es um gravierende Eingriffe wie Kontaktbeschränkungen oder Geschäfts- und Schulschließungen gehe, ignoriere diese weiterhin die Vorgaben der Verfassung. Die Regierung sei verpflichtet, die Abgeordneten vorab zu unterrichten. Dies beeinträchtige auch „in keiner Weise die Handlungsfreiheit der Regierung in der Krise“, erklärte Willie.
FDP-Fraktionschef Stefan Birkner kritisierte, in den vergangenen Monaten hätten die Abgeordneten über die Maßnahmen der Regierung von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) zur Eindämmung der Pandemie „zuerst aus den Pressekonferenzen oder der medialen Berichterstattung“ erfahren. Dies widerspreche aber Paragraf 25 der niedersächsischen Landesverfassung, demzufolge die Regierung den eigenen Landtag frühzeitig und umfassend über alle geplanten Rechtsverordnungen mit „wesentlichem Inhalt“ zu informieren habe.
In Niedersachsen wie in anderen Bundesländern und auf Bundesebene werden die akuten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie per sogenannter Rechtsverordnung geregelt. Während Gesetze stets nur von Parlamenten beschlossen werden können, sind Rechtsverordnungen ein Instrument, das Verwaltungen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben eigenmächtig nutzen können. Üblicherweise geht es um Einzelheiten bei der konkreten Anwendung und Ausführung von Gesetzen. Mitunter sind damit allerdings auch hochpolitische Entscheidungen verbunden. (afp)
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