Wegen Ausschluss von TV-Wahldebatte: FDP klagt gegen rbb
Am 22. September ist Landtagswahl in Brandenburg. Jetzt hat der hiesige Landesverband der FDP einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht.
Damit will er seine Teilnahme an der TV-Debatte des öffentlich-rechtlichen TV-Senders „Rundfunk Berlin-Brandenburg“ (rbb) zur Landtagswahl einklagen. Die „Bild“ berichtete darüber.
Dürftige Umfragewerte
Der rbb hatte entschieden, die FDP aufgrund ihrer niedrigen Umfragewerte in dem norddeutschen Bundesland nicht zur TV-Debatte am 17. September einzuladen. Der Grund: Die Partei befindet sich dort im Trend weit unter der 5-Prozent-Marke.
Laut der jüngsten vom Meinungsforschungsinstitut INSA durchgeführten Wahlumfrage schaffen es die Freien Demokraten in Brandenburg nur noch auf 2,0 Prozent. Somit würde sie bei der Verteilung der 88 Sitze keinen einzigen abbekommen und nicht in den Landtag einziehen.
Die stärkste Partei ist die AfD mit 24 Prozent. Auf Platz zwei folgt die SPD mit 20 Prozent, dicht gefolgt von der CDU mit 19 Prozent. Die in diesem Jahr neu gegründete Partei BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht) käme auf 17 Prozent. Die Befragung fand vom 29. Juli bis 5. August statt. 1.000 Menschen nahmen daran teil.
Aus der Sicht des rbb sei die FDP nicht wichtig genug. Der Sender teilte mit, er wolle an seiner TV-Debatte nur jene Parteien teilnehmen lassen, die eine „realistische Chance“ haben, erneut oder erstmals in den Landtag zu kommen.
Wird das Wahlergebnis vorweggenommen?
Der FDP-Spitzenkandidat Zyon Braun kritisierte die Entscheidung gegenüber der „Bild“ als „Wahlkampfverzerrung an entscheidender Stelle“. Braun weiter: „Viele Bürger wollen keine Parteien der Ränder in der nächsten Landesregierung und fragen sich, wo sie ihr Kreuz machen sollen.“
Aufgrund der Entscheidung des Senders, die FDP auszuschließen, zwinge dieser die Partei laut Braun nun „in ein Verfahren“. Die Begründung: Die BVB/Freie Wähler und andere kleine Parteien mit ebenfalls schwachen Umfragewerten seien zur TV-Debatte eingeladen. Hierin sieht die FDP eine klare Ungerechtigkeit.
„Mit der Entscheidung des rbb wird den Zuschauern eine entscheidende Option hierzu vom Tisch genommen“, kritisierte Braun. Er sieht darin einen Versuch, „Wahlergebnisse vorwegzunehmen“.
Rechtsanwalt Niko Härting, der die FDP vertritt, sagte der „Bild“: „Das Parteienrecht ist eindeutig.“ Die Relevanz einer Partei bestimme sich nicht nach der letzten Meinungsumfrage, sondern nach der bundes- und landespolitischen Bedeutung der Partei.
(Mit Material von dts)
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