Was wurde erreicht? Ein Jahr Drohnen-Führerschein
André Scholz ist ein Mann der ersten Stunde. Als der Drohnen-Führerschein am 1. Oktober vor einem Jahr offiziell Pflicht wurde in Deutschland, stand er mit seiner Kopterzentrale bereits am Start. „Wir waren bundesweit die allerersten, die eine Zulassungsurkunde als Schulungs- und Prüfbetrieb für den Drohnen-Führerschein erhalten haben“, sagt der Ingenieur, der bereits seit 2013 ein Büro für Drohnentechnik betreibt.
Doch auch er betrat damals Neuland, musste etwa Test-Fragen und Lehrinhalte entwickeln. 51 Fragen pro Prüfung sind es rund um Luftrecht, Lufträume und Meteorologie. Und jeder Prüfungsbetrieb muss das Fünffache an Fragen vorhalten.
„Wir haben es ja mit einem Novum in der Luftfahrt zu tun: der Kenntnisnachweis ist geregelt, die Ausbildung aber nicht“, erklärt Alexander Tummes von der Firma Eisenschmidt im südhessischen Egelsbach.
Eisenschmidt – eine Tochter der Deutschen Flugsicherung – gehört wie die Kopterzentrale zu bundesweit gerade mal 38 anerkannten Prüfungsstellen. Der Betrieb bietet alle zwei Wochen sechsstündige Kurse an den Standorten Egelsbach, Dinslaken und für den Deutschen Aero-Club in Braunschweig an und hat rund 150 Lizenzen ausgestellt.
Es gibt keine Zahlen zu Drohnenpiloten
Wieviele es bundesweit sind, ist unklar. Denn dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) liegen zur bisherigen Zahl der Drohnenpiloten mit Führerschein keine Zahlen vor: „Es besteht bei uns keine offizielle Meldepflicht“, sagt LBA-Sprecherin Cornelia Cramer. Die Luftämter in den Bundesländern haben einen gewissen Überblick. „Aktuell haben rund 440 Drohnen-Steurer einen entsprechenden Nachweis bei mir vorgelegt“, sagt etwa Maximilian Beck von der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Autor von zwei Drohnen-Fachbüchern ist.
Ob der Führerschein etwas gebracht hat? Der Verband Unbemannte Luftfahrt (VUL) ist skeptisch.
„Nach einem Jahr ist es zu früh, um abschließend beurteilen zu können, was die Pflicht zu einem Kenntnisnachweis für die sichere Integration von Drohnen in den Luftraum gebracht hat“, erklärt ein VUL-Sprecher und meint: „Allerdings nehmen die Sichtungen von unbefugten Drohnen im Flughafenumfeld in Deutschland weiter zu, weshalb wir weiteren Handlungsbedarf sehen.“
Auch Tummes schätzt, dass die Zahl derjenigen, die ohne Führerschein weiter mit ihren Drohnen unterwegs ist, die derjenigen mit Kenntnisnachweis noch immer übersteigt.
Auch leichte Drohnen sollten einen Führerschein erfordern
Das Problem von Hobbydrohnen, die den zivilen Luftverkehr stören, werde mit der gegenwärtigen Regelung nicht gelöst. Der Führerschein werde ja erst für die Steuerung von Drohnen ab zwei Kilogramm Startgewicht erforderlich. „Die Regelung sollte daher ausgeweitet werden: Auch Betreiber von leichteren Drohnen sollten grundlegende fliegerische Kenntnisse und ein hinreichendes Sicherheitsbewusstsein nachweisen können“, so der Fachverband VUL.
Die Luftverkehrswirtschaft fordert eine Registrierungspflicht für Drohnen schon mit einem Startgewicht von über 250 Gramm und deren Eigentümer, damit im Gefährdungs- oder Schadensfall Verantwortung und Haftung klar zugewiesen werden können.
Das rasante Wachstum des Drohnenmarktes macht zudem europäische Standards für Betrieb und Herstellung erforderlich. Kein Wunder daher, dass bei der jüngsten Luft- und Raumfahrtausstellung in Berlin die sichere Integration von Drohnen in den Luftraum eines der großen Themen war.
Vorgeschrieben sind die fünf Jahre gültigen Kenntnis-Nachweise heute vor allem für den Betrieb von Drohnen mit einem Startgewicht von über zwei Kilogramm – also meist Flugkörper für den professionellen Gebrauch. Aus der Vogelperspektive mit Drohnen kaputte Pipeline-Rohre oder Hochspannungsleitungen ausfindig machen: Das wird zunehmend salonfähig in der Industrie.
Die industrielle Nutzung spiegelt sich wider in der Zusammensetzung der Prüflinge. „Wir hatten zu Beginn eine große Nachfrage von Foto- oder Videografen; jetzt haben wir eine extrem starke Nachfrage von der Industrie, aber auch Rettungsdiensten wie dem THW oder den Johannitern“, sagt Tummes. Er kritisiert eine Unsicherheit vieler kommunaler Ordnungsämter – und damit letztlich auch Behörden-Wirrwarr.
„Da ist noch vieles offen – entsprechend gibt es auch viele Auflagen, die gar keinen Sinn machen“, sagte er. Etwa wenn Hubschrauberflüge zwar erlaubt werden, wesentlich umweltfreundlichere Drohnen-Überflüge dagegen nicht. (dpa)
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