Was steckt hinter den fast 10.000 Straftaten rund um die Bundestagswahl?

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat einem Bericht zufolge fast 10.000 politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit der Bundestagswahl registriert. Das geht aus einem unveröffentlichten Lagebild des BKA hervor, aus dem das Redaktionsnetzwerk Deutschland am Donnerstag zitierte. Den überwiegenden Teil der Straftaten machten mehr als 7.000 Sachbeschädigungen aus, gefolgt von rund 400 Propagandadelikten. Bei vielen der Sachbeschädigungen dürfte es sich um zerstörte Wahlplakate handeln.
Mehr Straftaten des linken als des rechten Spektrums
Insgesamt meldeten die Bundesländer seit dem 1. Januar dieses Jahres 9.631 Straftaten aus dem Bereich „Politisch motivierte Kriminalität mit Bezug zur Bundestagswahl“, wie es in dem Bericht heißt. 6.318 Taten ordnete die Polizei in den Phänomenbereich „PMK – sonstige Zuordnung“ ein. In dieser Kategorie werden politisch motivierte Straftaten zusammengefasst, die sich nicht eindeutig in ein Links-Rechts-Schema einsortieren lassen.
2.172 Delikte stufte die Polizei demnach als links- und 1.130 als rechts-motiviert ein. Dazu kamen einige wenige Taten in den Bereichen „ausländische“ und „religiöse Ideologie“. Unter den fast 10.000 Straftaten waren demnach 192 Gewaltdelikte. Auch da lagen die der linken Szene zugeordneten Taten mit 118 um ein Mehrfaches höher als die aus dem rechten Spektrum (19). Weitere 54 Delikte fasste die Polizei unter „sonstiger Zuordnung“ zusammen.
Dies sei „eine neue Dimension für uns Polizisten“, sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, dem RND. „Sachbeschädigung, verbotene Zeichen, Körperverletzung und Bedrohung beschäftigten die Polizei im Bundestagswahlkampf.“ Nur durch verstärkten Polizeischutz und hohe Einsatzbereitschaft habe die Polizei diese Bundestagswahl schützen können.
Er vermisst Wertschätzung aus der Politik, sagte Kopelke. „Bis heute habe ich von den Parteispitzen keinen Dank für die gute und professionelle Polizeiarbeit im Wahlkampf gehört.“
Die Polizei will soziale Netzwerke stärker kontrollieren
Der Wahlkampf sei für Personenschützer, Ermittler und alle Beteiligten in den Polizeibehörden ein Kraftakt gewesen. „Die Zahlen bestätigen die Befürchtung. Im Wahlkampf ging es hart zur Sache. Politik muss also zum Eigenschutz mehr in Polizei und Verfassungsschutz investieren“, forderte Kopelke. Zudem forderte der Bundesvorsitzende eine bessere Kontrolle sozialer Netzwerke und Chatgruppen. „Die Polizei braucht mehr Befugnisse und endlich mehr Online-Streifen im Netz, um Straftaten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern“, begründete er.
Abschließend erklärte Kopelke, der selbst SPD-Mitglied ist, dass die Polizei in Deutschland viel von einer Koalition aus CDU, CSU und SPD erwarte. Dies gelte hauptsächlich in Sicherheitsfragen und bei der Unterstützung ihrer Arbeit.
Im Vergleich zur Bundestagswahl 2021 haben sich die Gewaltdelikte mehr als verdoppelt, antwortete das Bundeskriminalamt auf Anfrage von Epoch Times. Nach Angaben eines Sprechers wurden vor vier Jahren 78 Gewalttaten mit Bezug auf die Wahl registriert. Dieses Mal waren es 192. Am häufigsten registrierte das BKA Körperverletzungen (103), gefolgt von Widerstandsdelikten (45) und Landfriedensbruch. Trotz des Anstiegs an Straftaten gegenüber 2021 – damals waren es rund 4.200 – blieben schwere Gewalttaten jedoch die Ausnahme.
Politisch motivierte Straftaten innerhalb von zehn Jahren verdoppelt
Wie der Sprecher weiter mitteilt, kommt es in Wahljahren „regelmäßig zu einem Anstieg der Straftaten gegen Politikerinnen und Politiker sowie gegen in der Politik engagierte Menschen“. Das schlage sich in den Zahlen zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nieder. Sie bewegten sich in den vergangenen Jahren auf einem hohen Niveau. So seien 2023 mehr als 60.000 politisch motivierte Straftaten in Deutschland erfasst. „Die Zahl der Straftaten hat sich damit innerhalb von zehn Jahren fast verdoppelt“, resümiert der BKA-Sprecher.
Epoch Times wollte auch wissen, wie das BKA die große Diskrepanz zwischen Straftaten der linken und rechten Szene erklärt. Darauf gab es zunächst keine Antwort. Auf Nachfrage antwortete der Sprecher, dass das BKA „über die bereits erteilten Auskünfte hinaus keine weiteren Informationen zur Verfügung“ stellen könne.
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