Was kommt nach dem 20. März? Justizminister für Masken in „besonderen Situationen“
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich dafür ausgesprochen, nach dem Ende der meisten Corona-Beschränkungen zum Frühjahrsbeginn dennoch Maßnahmen wie eine Maskenpflicht in besonderen Situationen fortzuführen.
„Durch die Befristung einiger Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes werden die tiefgehenden grundrechtseinschränkenden Maßnahmen Mitte März enden“, sagte der FDP-Politiker der „Rheinischen Post“. „Alle Maßnahmen, die über diesen Zeitpunkt hinaus weitergeführt werden sollen, müssen neu begründet werden“, sagte der FDP-Politiker.
„Mir erscheinen hier aktuell lediglich Maßnahmen mit einer hohen Wirksamkeit und einer geringen Eingriffsintensität vorstellbar. Dies könnten insbesondere Teststrategien und die Maskenpflicht in besonderen Situationen sein“, erläuterte Buschmann.
Bund und Länder haben für Mitte März ein weitgehendes Ende der Corona-Beschränkungen vereinbart. Die bundesweite Rechtsbasis für solche Maßnahmen läuft am 19. März aus. Sie verabredeten auch, anschließend die umstrittene „Basismaßnahmen“ zu ermöglichen. FDP-Vize Wolfgang Kubicki warnt hierbei vor einer „Verschleierung der Fortsetzung der meisten Corona-Maßnahmen über den 19. März hinaus“.
Die mitregierende FDP stellt sich gegen Forderungen der Länder und aus der Ampel-Koalition nach breiter angelegten Eingriffsmöglichkeiten. Die Grünen, Partner der FDP in der Regierungskoalition, dringen dagegen auf einen weiter gefassten Maßnahmenkatalog für den Fall, dass sich die Corona-Lage wieder verschlechtert.
Nötig sei „ein passender Instrumentenkasten an Schutzmaßnahmen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann der Nachrichtenagentur AFP. Diese müssten „flexibel anwendbar sein, damit bei einer möglichen Verschlechterung der Lage eine kurzfristige und punktgenaue Erhöhung des Schutzes möglich ist.“
Der designierte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag): „Sollte sich das Infektionsgeschehen erneut substanziell ändern, ist der Bundestag jederzeit handlungsfähig. Man kann aber nicht dauerhaft, sozusagen auf Vorrat, so freiheitseinschränkende Maßnahmen immer wieder verlängern.“ (dpa/afp/red)
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