Was ist teurer: Grund- oder Ersatzversorgung?
In Deutschland ist jedem Haushalt eine grundlegende Energieversorgung durch ein staatlich garantiertes Grundrecht zugesichert. Endkunden werden daher kontinuierlich mit Strom und Gas versorgt. Es muss niemand in der eigenen Wohnung frieren oder im Dunkeln sitzen – zumindest, sofern genügend Strom und Gas zur Verfügung stehen.
Jeder Endkunde wird versorgt, selbst wenn er sich selbst nicht um einen Energievertrag gekümmert hat. Dabei landet man entweder in der Grundversorgung oder in der Ersatzversorgung. Darum kümmert sich in der Praxis der örtliche Grundversorger, meist die lokalen Stadtwerke.
In der Grundversorgung befanden sich im Jahr 2021 rund ein Viertel aller Stromkunden und ein Sechstel aller Gaskunden. Diese war in der Vergangenheit oftmals die teurere Variante für den Endkunden. Durch die Energiekrise haben sich die Verhältnisse geändert.
Ersatzversorgung teurer
In den meisten Fällen sind Grundversorger verpflichtet, Haushalte in die Grundversorgung aufzunehmen. Allerdings sieht die momentane Praxis anders aus: Einige Grundversorger schieben Neukunden ohne gesetzliche Grundlage in die teurere Ersatzversorgung. Darin landen die Verbraucher, wenn ein Haushalt etwa gerade keinen gültigen Energievertrag hat, berichtet „Verbraucherschutz.de“. Wenn ein Endkunde zwar Strom oder Gas bezieht, dieser Energiebezug aber keinem konkreten Lieferanten zugeordnet werden kann, dann ist die Ersatzversorgung zuständig.
Dabei gibt es eine Versorgungsunterbrechung, die dann von einem Ersatzversorgungstarif abgefedert wird. Eine solche Notlage kann vor allem dann eintreten, wenn der aktuelle Energielieferant insolvent geht.
Die Ersatzversorgung ist eine kurzzeitige Brückenlösung und dauert maximal drei Monate. Bis dahin wird der Endkunde einem Versorger zugeteilt. Es ist empfehlenswert, sich baldmöglichst selbst darum zu kümmern, da die Kosten in der Ersatzversorgung derzeit meist deutlich höher sind. Der Grund: die Versorger müssen mitunter zu teuren Einkaufspreisen zusätzliche Energie auf dem Markt beschaffen, um die hinzugekommenen Kunden notversorgen zu können.
Wann Sie in der Grundversorgung sind:
- Sie kündigen Ihren Sondervertrag, also einen Energievertrag mit einem anderen Anbieter als dem Grundversorger, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen.
- Sie kündigen außerordentlich und schließen keinen neuen Vertrag ab.
- Sie beziehen Energie aus dem Netz, ohne zuvor einen Vertrag abgeschlossen zu haben – etwa nach einem Umzug oder nach erstmaligem Bezug.
- Ihr Anbieter kündigt unberechtigt. Das führt normalerweise dennoch zu einem geordneten Ab- und Anmeldeprozess durch den Netzbetreiber. Sie werden dem Grundversorger in der Grundversorgung zugeordnet.
- Ihr Energieanbieter kündigt Ihnen ordentlich zum Vertragsende.
Wann Sie in der Ersatzversorgung sind:
- Sie beziehen Energie, gleichzeitig teilen Sie dem Grundversorger mit, dass Sie keinen Vertrag mit ihm abschließen möchten. Sie schließen auch mit keinem anderen Anbieter einen Liefervertrag ab.
- Ein Anbieterwechsel scheitert.
- Es kommt zum Ausfall des bisherigen Lieferanten wegen einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages, beispielsweise bei Insolvenz des Anbieters.
Was tun, wenn Sie in die Ersatzversorgung geraten?
- Klären Sie mit Ihrem vorherigen Anbieter ab, warum Sie der Ersatzversorgung zugeordnet wurden.
- Vergleichen Sie die Preise der Energieanbieter, also die Verträge der Ersatzversorgung mit denen des Grundversorgers.
- Sind Sie zu Unrecht in die Ersatzversorgung genommen worden und möchten stattdessen in die möglicherweise deutlich günstigere Grundversorgung, können Sie einen Musterbrief für einen Widerspruch nutzen.
- Klären Sie, auch mithilfe einer Verbraucherzentrale, ob ein Fall der berechtigten teureren Ersatzversorgung vorliegt.
- Falls Sie in einer teureren Ersatzversorgung sind, können Sie dennoch einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abschließen.
Ist ein Anbieterwechsel sinnvoll?
Diese Frage stellen sich derzeit viele Menschen. Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte liegt laut „Verivox“ bei 43,3 Cent pro Kilowattstunde (Stand: 5.12.). Wie stark die Anbieter ihre Preise anheben, hängt auch davon ab, wie sie den Strom bislang beschafft haben.
Anbieter, die für Monate oder Jahre im Voraus am Terminmarkt einkauften, zahlen weniger. Einige Stromlieferanten konnten so die Preise stabil halten, während andere ihre Preise verdoppelten.
Der Endkunde sollte daher Preiserhöhungen gut prüfen. Verlangen Anbieter mehr als 43,3 Cent pro Kilowattstunde, also den jeweils aktuellen Durchschnittspreis, kann sich ein Wechsel durchaus lohnen.
Verbraucherzentrale bestätigt günstigere Grundversorgung
Eine Marktbeobachtung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten, bestätigte diese Entwicklung. Der Verband hatte sich die Energietarife in den 14 größten Städten Deutschlands angeschaut.
Beim Strom war der Grundversorger in allen Städten am preiswertesten. Beim Gas konnte nur in Leipzig ein alternativer Anbieter einen günstigeren Tarif bieten als der Grundversorger. Sabine Lund, Referentin für die Marktbeobachtung beim VZBV, sagt:
Der Grundversorgungstarif ist in den untersuchten Großstädten aktuell fast immer die günstigste Option.“
Verbraucher sollten genau prüfen, ob sie bei einem Wechsel des Lieferanten weniger bezahlten. Zwischen den Grundversorgern gibt es allerdings von Stadt zu Stadt beträchtliche Preisunterschiede.
In Bremen etwa mussten die Gaskunden der Untersuchung zufolge zwar auch höhere Preise hinnehmen. Jedoch blieb die Entwicklung mit einem Zuschlag um 17 Prozent in diesem Jahr noch moderat. Der Grundversorger in Leipzig dagegen schlug laut Erhebung 114 Prozent auf. Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden mussten in Bremen 243 Euro, in Leipzig 2.056 Euro mehr bezahlen.
In einigen Städten mussten die Kunden sogar schon mehrere Preisanhebungen verkraften, da nicht alle Haushalte in die Grundversorgung kommen. So etwa auch bei Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung. Hier ist der Vermieter der Kunde des Gasanbieters und fällt deswegen als Nicht-Haushaltskunde in die Ersatzversorgung – zu dann oft deutlich höheren Tarifen.
(Mit Material von dts)
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