Was darf das BKA zur Terrorabwehr? – Karlsruhe urteilt heute
Das reformierte BKA-Gesetz ist auch Grundlage für den „Bundestrojaner“, eine eigens entwickelte Software, die auf der Computer-Festplatte eines Terrorverdächtigen Daten zum Beispiel aus Chats abschöpft.
Kritiker sehen durch diese weitreichenden Befugnisse Bürgerrechte verletzt und fordern Nachbesserungen an dem Gesetz. Aus ihrer Sicht ist nicht ausreichend sichergestellt, dass der intime Bereich unangetastet bleibt. Problematisiert wird auch, dass das BKA Daten an die Geheimdienste und an ausländische Stellen weitergeben darf.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte die Regelungen in der Karlsruher Verhandlung im Juli 2015 verteidigt. Dass mehrere Anschlagsversuche rechtzeitig vereitelt werden konnten, sei auch dem BKA-Gesetz zu verdanken. Zudem sei die Zahl der überwachten Personen überschaubar. Die Kriminalpolizisten des Bundes sollen vor allem dann eingreifen, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt. Bis 2009 waren sie ausschließlich dafür da, Straftäter zu verfolgen.
Hinter den beiden Verfassungsbeschwerden (Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09) stehen unter anderem Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum, der frühere Kulturstaatsminister Michael Naumann und mehrere Grünen-Politiker. Baum vertritt seine Klage gemeinsam mit dem ehemaligen Bundestags-Vizepräsidenten Burkhard Hirsch. Die beiden Liberalen haben in Karlsruhe schon häufiger erfolgreich für den Schutz von Bürgerrechten gestritten. So setzten sie 2004 für das Abhören von Wohnungen zur Strafverfolgung (Großer Lauschangriff) und 2008 für Online-Durchsuchungen hohe Hürden durch.
(dpa)
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