Warum sollen jetzt OP- und FFP2-Masken getragen werden und was gilt es dabei zu beachten?
Die selbst genähten Alltagsmasken haben ausgedient, aber statt der noch wirksameren FFP2-Masken begnügt sich der Bund mit OP-Masken als Mindeststandard: Diese werden nach den Beschlüssen des Corona-Gipfels nun im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Die bayerische FFP2-Maskenpflicht kommt damit nicht deutschlandweit. Ein Vergleich der beiden Maskenarten:
Die selbst genähten Masken oder die vor Mund und Nase gebundenen Schals sind künftig nicht mehr in Läden, Bussen und Bahnen erlaubt. Diese Schutzmasken erfüllen schlicht keine einheitlichen Standards.
Worin unterscheiden sich OP- UND FFP2-Masken?
OP-Masken wurden als medizinisches Produkt für den Fremdschutz entwickelt. Sie schützen vor allem das Gegenüber vor Tröpfchen des Mundschutzträgers, Aerosole filtern sie nicht. Nur bei einem festen Sitz können sie auch den Träger vor Tröpfchen seines Gegenübers schützen. FFP2-Masken bieten hingegen den Fremd- und Eigenschutz, neben einem Schutz vor Tröpfchen müssen sie auch mindestens 94 Prozent der bei der Verbreitung der Coronaviren zentralen Aerosole aus der Atemluft filtern. Noch wirksamer sind FFP3-Masken, die sogar 99 Prozent der Aerosole filtern.
Wie erkenne ich zugelassene Masken?
Zugelassene OP-Masken sollen gewisse Standards etwa beim Material einhalten. Laut EU-Verordnung 2016/425 (PSA-Verordnung) müssen Schutzmasken eine Baumusterprüfung durch ein unabhängiges Prüflabor ablegen, bevor die CE-Kennzeichnung und die für die Prüfung angewandte Norm auf Produkt und Verpackung angebracht werden.
Anschließend dürfen die Produkte in der EU in den Verkehr gebracht werden. Damit erklärt der Hersteller, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt zu haben sowie, dass das Produkt für Verbraucher sicher ist.
Auch FFP2-Masken müssen die Bedingungen für das CE-Zeichen erfüllen, allerdings darüber hinaus auch die europäische Norm EN149. Beides ist auf zugelassenen Masken aufgedruckt. Äquivalente zu FFP2-Masken aus den USA oder aus China tragen die Bezeichnungen N95 beziehungsweise KN95.
In der Vergangenheit gab es bei medizinischen Masken aus China allerdings häufig Qualitätsprobleme. Die Produktionsqualität schwankt stark und es gibt zahlreiche „falsche“ Masken die eine reguläre Zertifizierung vortäuschen.
Preisunterschied ist erheblich
Der Preisunterschied ist erheblich. In größeren Packungen gibt es OP-Masken zum Stückpreis von 50 Cent und weniger. Dagegen kosten FFP2-Masken nur in den günstigsten Varianten etwas unter einem Euro pro Stück, viele Händler verlangen sogar Preise von zwei Euro und oft auch deutlich mehr für eine einzelne Maske.
Wie lange dürfen OP-Masken und FFP-Masken getragen werden?
Beide Maskentypen gelten an sich als Einwegprodukte und sollen nach dem Tragen entsorgt werden. Doch für beide Masken gibt es auch zulässige Wege zur Wiederverwendung. OP-Masken können bei trockener Hitze – also etwa im Backofen – zwischen 65 und 70 Grad Celsius desinfiziert und dann mehrmals verwendet werden. FFP2-Masken können nach einer Studie der Fachhochschule Münster entweder eine Stunde bei konstant 80 Grad desinfiziert werden oder durch Trocknung über sieben Tage bei trockener Raumluft.
Beim Tragen von von FFP2/FFP3-Masken empfiehlt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Medizinpflege bestimmte Tragezeiten und Erholungspausen zu beachten. Sie beruhen auf der DGUV Regel 112–190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“. Hiernach beträgt die maximale Tragezeit grundsätzlich längstens zwei Stunden mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten.
Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten.
Warum wird nicht die sichere FFP2-Maske vorgeschrieben?
Neben dem höheren Preis bemängeln Kritiker auch die etwas kompliziertere Handhabung. Vor allem müssen FFP2-Masken optimal angelegt sein, damit sie die Verbreitung von Aerosolen stoppen und so ihre erwiesenen Vorteile ausspielen. Schon ein Bart kann zu Lücken führen, durch die Aerosole strömen – Bartträger müssten sich also für den vollen FFP2-Schutz rasieren.
Nutzung von OP-Masken unterliegt Regeln
Nein, auch sie unterliegen Regeln – diese sind für beide Maskentypen gleich: Vor dem Anlegen und nach dem Absetzen sollen die Hände gewachsen oder desinfiziert werden. Die Masken müssen über Mund, Nase und Wange platziert werden. Grundsätzlich sollen die Masken nur an den Bändern angefasst werden. Außerdem gilt, dass auch mit Maske weiter mindestens anderthalb Meter Abstand einzuhalten sind. (afp/er)
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