Warum ein Gefährder seit sieben Jahren nicht abgeschoben werden kann
Seit siebeneinhalb Jahren soll ein Jordanier, der als islamistischer Gefährder eingestuft ist, abgeschoben werden. Sein Heimatland stellt sich allerdings quer und stellt nicht die nötigen Papiere aus. Der Mann hält sich somit weiter in NRW auf.
Der Fall des Jordaniers lässt Erinnerungen an den Fall Anis Amri wach werden. Wie „Focus“ berichtet, teilte der Innenminister von NRW Ralf Jäger (SPD) am 9. Februar mit, dass den dortigen Behörden 75 ausländische Gefährder bekannt seien. Zehn von ihnen seien „vollziehbar ausreisepflichtig”, fünf von ihnen befänden sich in Straf-, Untersuchungs- oder Auslieferungshaft. Bei den fünf anderen Personen lägen Abschiebungshindernisse vor.
Zu den Personen mit Abschiebungshindernissen zählt auch der Jordanier. Auf Anfragen von Focus wird mitgeteilt, dass es sich hierbei um einen 43-Jährigen handelt, der in Deutschland geboren wurde, aber keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Seit zehn Jahren sei er „im Fokus der Behörden“, warum das so ist, da blieb man eine Antwort schuldig. Klar ist: Die Sicherheitsexperten halten ihn für einen Islamisten, dem man eine bedeutende politisch motivierte Gewalttat zutraut und stufen ihn deshalb als Gefährder ein, so Focus.
Die Sache ist brisant, auch Anis Amri konnte man wegen fehlender Ersatzpapiere nicht abschieben. Im Fall des Jordaniers bemühe sich die verantwortliche Ausländerbehörde bereits seit siebeneinhalb Jahren um Personalersatzpapiere und der Bund sei auch schon eingeschaltet worden. „Jordanien ist nicht kooperativ. Er wird nicht als Jordanier angesehen. Wir sind in einer Sackgasse gelandet.“, so der Sprecher zu Focus. Stellungnahmen von der jordanischen Botschaft, dem Bundesinnenministerium und dem Auswärtigen Amt gäbe es nicht.
Der CDU-Innenpolitiker Daniel Sievecke ist der Meinung, dass es nicht ausreiche zu sagen, er könne nicht abgeschoben werden und fordert das Innenministerium auf, proaktiv mitzuteilen, was getan wird, damit von dem Mann keine Gefahr ausgehen kann. Damit meine er in etwa, ob der Jordanier einer Residenzpflicht unterliege und Meldepflichten einhalte, was „das Vertrauen in der Bevölkerung erhöhe“.
Laut dem NRW-Innenministerium gebe es bei drei der fünf Gefährder mit Abschiebungshindernissen „aufenthaltsrechtliche Maßnahmen“, als Meldeauflagen. Ob der Jordanier dazugehöre, wurde nicht beantwortet, aber der Aufenthaltsort des Mannes sei bekannt, er halte sich in NRW auf. Eine Fußfessel könne man dem Mann aus rechtlichen Gründen nicht anlegen.
Damit sich das in der Zukunft ändert, hat die Bundesregierung nun ein umfassendes Gesetzespaket auf den Weg gebracht, um Abschiebungen voranzubringen. Dazu gehöre auch, dass Abschiebehaft für solche Ausreisepflichtige erweitert wird, „von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der Sicherheit ausgeht“. Auch die elektronische Fußfessel soll hier unter Umständen zum Einsatz kommen. Bund und Länder wollen zudem ein gemeinsames Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) einrichten, welches sich auch um Problemfälle kümmern soll, so Focus. (mcd)
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