Wagenknecht: Abgeordnete und Minister sollen in gesetzliche Rente einzahlen
Die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht fordert die Einbeziehung von Bundestagsabgeordneten und Ministern in das gesetzliche Rentensystem.
„Spätestens nach der Bundestagswahl“ müssten Mitglieder von Bundestag und Bundesregierung in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen „und nur normale Rentenansprüche – wie jeder Arbeitnehmer auch – erwerben“, sagte Wagenknecht der Nachrichtenagentur AFP.
Das bisherige System für Altersbezüge in der Bundespolitik bezeichnete Wagenknecht als „inakzeptable Parallelgesellschaft“.
Altersentschädigung und Ruhegehalt
Derzeit bekommen frühere Abgeordnete, die mindestens ein Jahr im Bundestag saßen, eine Altersentschädigung, die umso höher ausfällt, je länger die Zeit im Bundestag war. Gezahlt wird ein Prozentsatz der aktuellen Abgeordnetendiät – wenn diese steigt, erhöht sich also auch die Altersentschädigung.
Frühere Bundesminister wiederum haben Anspruch auf ein Ruhegehalt. Dafür müssen sie in der Regel mindestens vier Jahre im Amt gewesen sein. Auch in diesem Fall steigen die Bezüge mit der Amtsdauer.
Wagenknecht beklagte, dass Ex-Regierungsmitglieder damit schon nach wenigen Jahren „deutlich höhere Ansprüche haben als Durchschnittsverdiener nach einem kompletten Arbeitsleben“.
1,2 Milliarden Euro im Jahr 2024
Die Gesamtausgaben für den Deutschen Bundestag im Jahr 2024 sind auf über 1,2 Milliarden Euro veranschlagt. Diese Ausgaben umfassen unter anderem die Entschädigungen für Abgeordnete, die Amtsausstattung sowie die Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Die Personalausgaben des Bundestages allein belaufen sich auf 787,68 Millionen Euro.
Eine Einbeziehung der Spitzenpolitik in die gesetzliche Rente „wäre nicht nur ein wichtiges Signal für den Zusammenhalt der Gesellschaft, sondern auch der Einstieg in eine Neuausrichtung der gesetzlichen Rente, in die dann mittelfristig alle Erwerbstätigen einzahlen sollen“, sagte Wagenknecht weiter.
Derzeit zahlen beispielsweise auch Beamte, Soldaten und Selbstständige nicht in die gesetzliche Rente ein. (afp/red)
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