Waffenproduzent Haenel will notfalls über Rechtsweg Sturmgewehr-Großauftrag

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Bundeswehr-SoldatFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times1. Februar 2021

Im Wettbewerb um das neue Sturmgewehr der Bundeswehr will der Thüringer Waffenhersteller C. G. Haenel notfalls den Rechtsweg beschreiten um den zunächst erteilten und dann zurückgezogenen Auftrag, endgültig doch noch zu bekommen. „Wir vertrauen auf das Verfahren und sind weiterhin zuversichtlich, dass wir den Zuschlag bekommen. Nach unserer Auffassung wäre ein Ausschluss vom Verfahren nicht gerechtfertigt“, sagte Geschäftsführer Olaf Sauer der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Sauer kündigte in der FAZ an, klagen zu wollen, sollte seine Firma nicht berücksichtigt werden. „Dann werden wir unsererseits den Rechtsweg beschreiten. Wir glauben, dass wir alles gut gemacht haben, dass wir das können. Die Qualität unseres Produkts hat ja im Übrigen niemand infrage gestellt, weder bei der Bundeswehr noch sonst wo.“

Die Waffenfirma, die einem arabischen Rüstungskonzern gehört, war im Wettbewerb mit dem bisherigen Stammlieferanten der Bundeswehr Heckler & Koch zunächst erfolgreich gewesen. Der Zuschlag des Verteidigungsministeriums wurde kurze Zeit später aber wieder aufgehoben.

Das Verteidigungsministerium hatte die Vergabe an Haenel im Oktober zunächst zurückgezogen. Es begründete die Entscheidung mit möglichen Patentrechtsverletzungen zulasten des unterlegenen Bieters Heckler & Koch. Bei dem Großauftrag geht es um 120.000 Waffen samt Zubehör – im Wert von mehr als 150 Millionen Euro.

Haenel-Chef: „Wir glauben, dass wir alles gut gemacht haben“

„Wir glauben, dass wir alles gut gemacht haben, dass wir das können“, sagte der Chef der Suhler Firma der Zeitung. „Die Qualität unseres Produkts hat ja im Übrigen niemand in Frage gestellt, weder bei der Bundeswehr noch sonst wo.“

Heckler & Koch wirft dem Konkurrenzunternehmen vor, seine Sturmgewehre kopiert zu haben. Vor Monaten hätte das baden württembergische Unternehmen daher vor dem Landgericht eine Klage eingereicht, berichtete „Business Insider“ Mitte Dezember.

Die Verstöße sollen insbesondere das sogenannte „Over the Beach“-Prinzip, durch das Waffen nach dem Untertauchen in Wasser schnell wieder schussbereit sind, heißt es hier weiter.

Neben den mutmaßlichen Patentrechtsverletzungen soll es auch zu illegalen Preisabsprachen mit dem Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz gekommen sein, schreibt „Business Insider“ zudem. Das Verteidigungsministerium lässt nun durch einen eigenen Patentrechtsanwalt prüfen, ob die Vorwürfe den Tatsachen entsprechen. (dts/er)



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