Waffen im Bundestag? AfD-Abgeordneter spricht von „Fake-News“

Der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz steht derzeit erneut im Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, er habe für Mitarbeiter der Fraktion das Recht auf das Tragen von Waffen im ÖPNV gefordert. Seitz erklärt, das Blatt dichte ihm ein solches Ansinnen an.
Titelbild
Der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz bei einer Rede im Deutschen Bundestag am 30. Oktober 2020.Foto: Odd Andersen/AFP via Getty Images
Von 20. März 2024

„Stimmungsmache, um die AfD zu dämonisieren“, wirft deren Bundestagsabgeordneter Thomas Seitz der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ)vor. Anlass dafür ist ein jüngst erschienener Bericht, dessen Inhalt bislang mehrere Medien weiterverbreitet haben. Diesem zufolge will Seitz „seinen Mitarbeitern das Mitführen von Waffen auf dem Arbeitsweg ermöglichen“.

Zur Begründung habe Seitz angegeben, in einem „Failed State“ wie der Bundeshauptstadt Berlin sei eine „Verteidigungsbewaffnung auf dem Arbeitsweg“ jedem „anzuraten“. Vor allem gelte dies für Mitarbeiter im Bundestag, die sich „anders als Abgeordnete ungeschützt im öffentlichen Raum oder dem  ÖPNV“ bewegen.

AfD-Fraktion distanziert sich von vermeintlicher Seitz-Forderung

Auf die vermeintlich aktuelle Forderung haben sich bereits Politiker wie Grünen-Fraktionsvizechef Konstantin von Notz zu Wort gemeldet. Dieser nannte das Ansinnen „völlig abwegig“. Auch die AfD-Fraktion hat sich distanziert und verkündet, man stehe „in regelmäßigem Austausch mit den Sicherheitsbehörden“ – und sehe „keine Veranlassung“ für weitergehende Maßnahmen.

Seitz habe darauf hingewiesen, dass Besitzer eines Kleinen Waffenscheins Waffen zur Selbstverteidigung legal auf dem Arbeitsweg mitführen dürften, heißt es in dem Bericht. Deshalb müssten diese jedoch auch eine legale Möglichkeit haben, diese an ihren Arbeitsplatz mitzubringen – um sie dort „während der Arbeitszeit sicher zu verwahren“.

Mitarbeiter des Bundestages, der Fraktionen oder von Abgeordneten dürften diesbezüglich nicht schlechter gestellt werden als andere Beschäftigte. Wer über einen kleinen Waffenschein verfüge, dürfe Reizgaswaffen sowie Signal- oder Schreckschusspistolen mit sich führen.

Bundestagsverwaltung: „Forderung dieser Art ist uns nicht bekannt“

Die Hausordnung des Bundestages untersagt jedoch das Mitführen von Waffen und jedweden sonstigen Werkzeugen und Gegenständen, die als gefährlich einzustufen seien. Die Bundestagsverwaltung zeigte sich „überrascht“, als Medien sie mit dem Ansinnen konfrontierten. Die Forderung sei ihren Mitarbeitern auch „nicht bekannt“.

Ein Grund dafür könnte sein, dass es sich um gar keine aktuell erhobene Forderung handelt. Dies erklärt Seitz selbst in einer E-Mail an die Epoch Times. Die Aussagen, um die es nun gehe, seien zwar tatsächlich in einer nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung gefallen.

Allerdings datierten diese auf das Jahr 2020 zurück. Damals habe es eine Novelle der Hausordnung gegeben, durch die es Inhabern des Kleinen Waffenscheins untersagt wurde, ihre legal auf dem Arbeitsweg mitgeführten Waffen in den Bundestagsräumlichkeiten zu verwahren.

„Süddeutsche“ will Frage „für die aktuelle Berichterstattung“ beantwortet haben

Seitz erklärt, er habe im Rahmen der dazugehörigen Diskussion im Ausschuss auf die damit verbundene Schlechterstellung von Mitarbeitern hingewiesen. Als alternative Lösungsmöglichkeit brachte er demnach die Bereitstellung von Verwahrgelassen im Eingangsbereich ins Spiel. Diese Option sei nicht aufgegriffen worden – damit sei für ihn die Sache erledigt gewesen:

„Nachdem die Ausschussmehrheit diesem Einwand nicht gefolgt ist, habe ich dies akzeptiert und mich mit dem Thema bis zur Anfrage der SZ vom 13. März 2024 nicht mehr befasst.“

In einer E-Mail-Anfrage hatte sich deren Redakteur Markus Balser an Seitz gewandt. Darin nahm dieser Bezug auf die Debatte im Jahr 2020. Man fragte den Abgeordneten „für die aktuelle Berichterstattung, warum Mitarbeiter des Bundestags aus Ihrer Sicht überhaupt solche Waffen mit sich führen sollten“.

Rechtsmeinung von Seitz von 2020 für „Süddeutsche“ gleich aktuelle Forderung von heute?

Seitz äußerte sich auf diese Anfrage wie folgt: Er könne sich „grob an den Vorgang erinnern“. Er nahm in der Vergangenheitsform dazu Stellung, worum es in der gegenständlichen Debatte gegangen sei. In der Gegenwart führte er seine Rechtsmeinung aus, die er in inhaltsgleicher Form wie im Jahr 2020 im Ausschuss darstellte.

Entsprechend vertrat Seitz die Auffassung, dass Personen, die bestimmte Waffen legal mit sich führen dürften, auch eine legale Möglichkeit und Mitnahme und Verwahrung erhalten sollten. Der Abgeordnete schloss mit den Aussagen:

„Die Verweigerung dieser Möglichkeit verletzt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und verstößt gegen den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung. Das Führen von Waffen jeglicher Art innerhalb des Bundestages mit Ausnahme der Verbringung zum Arbeitsplatz bei Ankunft und umgekehrt wieder auf dem Heimweg – war nicht Gegenstand der Erörterung.“

Anscheinend folgerten die Journalisten der „Süddeutschen“ aus dem unveränderten Inhalt der Rechtsmeinung gegenüber 2020, dass Seitz auch die darauf gegründete Forderung aktuell aufrechterhalte. Allerdings legen die Verwendung des Präteritums im letzten Satz und der erneute Verweis auf die damalige Erörterung diese Schlussfolgerung gerade nicht zwingend nahe. Dass die Anfrage den Hinweis enthielt, dass man die Frage „für die aktuelle Berichterstattung“ stelle, impliziert auch nicht eindeutig, dass man eine aktuelle politische Forderung erfrage.

Wird Kampagnenjournalismus auf dünner Faktengrundlage zum Kennzeichen der „Süddeutschen“?

Der ehemalige Staatsanwalt Seitz, dem aufgrund von rassistisch bewerteten Aussagen der Beamtenstatus aberkannt wurde, vertritt die AfD seit 2017 im Bundestag. Seit Beginn der Legislaturperiode fungiert er auch als deren rechtspolitischer Sprecher.

Warum die „Süddeutsche“ aus der vier Jahre alten Ausschussdebatte eine aktuelle Forderung konstruiert, bleibt offen. Vieles deutet darauf hin, dass das Blatt damit an jüngste Berichte über AfD-Fraktionsmitarbeiter mit rechtsextremistischem Bezug anknüpfen möchte. Deren soll es dem BR zufolge im Bundestag mehr als 100 geben.

Allein im vergangenen halben Jahr war die „Süddeutsche“ mit mehreren Kampagnen gegen politische Exponenten rechts der Union in Erscheinung getreten. Im Vorfeld der bayerischen Landtagswahl hatte man Flugblätter mit extremistischem Inhalt zum Thema gemacht, die in der Schultasche des heutigen bayerischen Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger gefunden wurden.

Der Vorfall ereignete sich im Jahr 1987, ein Lehrer hatte ihn unter Verstoß gegen seine beamtenrechtliche Verschwiegenheitspflicht publik gemacht. In der Bevölkerung bewirkte die Berichterstattung einen Solidarisierungseffekt – Aiwanger und die Freien Wähler erzielten ein Rekordergebnis.

Zusammengebrochene Plagiatsvorwürfe lösen Shitstorm gegen eigene Vize-Chefredakteurin aus

Im Dezember des Vorjahres berichtete die „Süddeutsche“ über einen angeblichen Plagiatsverdacht gegen AfD-Bundessprecherin Alice Weidel. Eine Untersuchung durch das zuständige Prüfungsgremium der Universität Bayreuth hatte jedoch zum Ergebnis, dass ihr lediglich eine überschaubare Anzahl an Zitierfehlern zum Vorwurf gemacht werden konnte. Ein Täuschungsvorsatz oder auch nur grob fahrlässiges wissenschaftliches Fehlverhalten sei nicht zu erkennen.

Die Story bewirkte nicht nur einen Solidarisierungsschub in Teilen der Öffentlichkeit gegenüber Weidel. Sie wurde zugleich auch zum Anlass für eine Kampagne rechter Medien und Social-Media-Accounts gegen die stellvertretende Chefredakteurin der „Süddeutschen“, Alexandra Föderl-Schmid.

Nach Vorwürfen, ihre Doktorarbeit weise selbst Plagiate auf, zog diese sich aus dem operativen Tagesgeschäft zurück. Im Februar wurde sie stark unterkühlt am Ufer des Inns aufgefunden. Seither ist Föderl-Schmid nicht mehr in der Öffentlichkeit in Erscheinung getreten. Ob sie persönlich an den gescheiterten Kampagnen der „Süddeutschen“ überhaupt einen Anteil hatte, ist ungeklärt.



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