Bundesverfassungsgericht: Keine schnelle Entscheidung über AfD-Klage zur Flüchtlingspolitik Merkels
Angesichts der Vielzahl der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren ist noch offen, wann Karlsruhe über das von der AfD-Bundestagsfraktion angestrengte Organstreitverfahren über die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel (CDU) entscheiden wird. „Der Zeithorizont ist offen, da sehr viele Senatsverfahren zu bearbeiten sind“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle der „Welt am Sonntag“. Voßkuhle selbst ist als Berichterstatter für die im April eingereichte Klage zuständig.
Sein Senat werde „nach den gesetzlich vorgegebenen Zulässigkeitskriterien“ über den Organstreit entscheiden, sagte Voßkuhle. Zu den Entscheidungen der Kanzlerin im Herbst 2015 sagte Voßkuhle:
Krisen sind immer die Stunde der Exekutive. Gerichte entscheiden in der Regel erst, wenn die Krise vorbei ist. Insofern haben es Richter leichter als Minister oder die Kanzlerin.“
Bislang habe das Bundesverfassungsgericht noch keine „grundsätzlichen Entscheidungen, die sich in konzeptioneller Weise mit der Migrationsfrage beschäftigen“, vorgelegt bekommen. Dagegen sei Karlsruhe mit zahlreichen Einzelfällen über Fragen des Flüchtlingsstatus, Familienzusammenführungen oder Abschiebungshindernisse befasst.
2017 hatte das Gericht 399 Asylklagen zu bearbeiten, in den Vorjahren waren es maximal 123. Dieser Trend halte an, sei aber wider Erwarten 2018 nicht stärker geworden, sagte Voßkuhle: „Jedoch sind derzeit noch viele Verfahren in den Instanzen der Verwaltungsgerichte anhängig. In der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit Deutschlands waren es zum Jahreswechsel etwa 370.000. Ein Teil davon wird sicher noch zu uns kommen, wobei Prognosen in diesem Bereich erfahrungsgemäß schwierig sind.“ (dts)
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