Vorschriften erlauben Soldaten keine langen Haare
Bundeswehrsoldaten dürfen im Gegensatz zu Frauen keine langen Haare haben. Dass der Haar- und Barterlass der Bundeswehr für Männer nur einen Kurzhaarschnitt zulässt, hält ein Stabsfeldwebel für diskriminierend. Der nach eigenen Angaben der sogenannten Gothic-Kultur anhängende Soldat zog deshalb vor das Bundesverwaltungsgericht, das über seine Beschwerde am Donnerstag verhandelte.
„Die Haare von Soldaten müssen kurz geschnitten sein“, heißt es in der maßgeblichen Dienstvorschrift. Ohren und Augen dürfen demnach nicht bedeckt sein. Das Haar sei so zu tragen, „dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden“.
Weniger streng sind die Vorgaben für Frauen: Die Augen dürfen zum einen nicht bedeckt sein. Zudem müssen Haare, „die bei aufrechter Körper- und Kopfhaltung die Schulter berühren würden“, zu einem Zopf gebunden werden.
Das Bundesverteidigungsministerium hält an den unterschiedlichen Regelungen für Soldatinnen und Soldaten fest. Laut Bundesverwaltungsgericht sieht das Ministerium darin unter anderem eine „zulässige Maßnahme zur Förderung von Frauen in der Bundeswehr“. (afp)
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