Vorbereitung auf Neuwahlen: Wahlleiter von Bund und Ländern beraten über die Lage
In die Debatten um den Termin für Neuwahlen kommt Bewegung: Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages berät am Dienstag in einer öffentlichen Sondersitzung über die dafür erforderlichen Vorbereitungen. Wie der Bundestag am Montag mitteilte, wird daran auch Bundeswahlleiterin Ruth Brand teilnehmen. Brand beriet am Montag mit den Wahlleitern der Länder über die Lage.
Die Ausschuss-Sondersitzung hatte der Justiziar der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, im Namen von SPD und Grünen beantragt. In dem Schreiben an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas und die Ausschussvorsitzende Daniela Ludwig (CSU), das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, begründete Fechner den Antrag mit den aktuellen Diskussionen zwischen den Parteien über den Termin für die Neuwahl.
Er verwies auch auf die Notwendigkeit, „dass Wahlen ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt werden“. Der Zweck der Sondersitzung sei, „vor diesem Hintergrund frühzeitig zur Klarheit über die für die Wahlvorbereitung relevanten Schritte und die hierfür in fachlicher Hinsicht sinnvolle Vorlaufzeit beizutragen“, schrieb Fechner.
Fristen müssen eingehalten werden
Brand teilte nach den Beratungen mit ihren Kollegen der Länder mit, es würden alle Maßnahmen getroffen, „um sicherzustellen, dass eine vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages im Rahmen der gesetzlichen Fristen stattfinden kann“. Weiter hob sie hervor: „Um Herausforderungen bei der Wahlorganisation, die sich aus den Fristen bei einer Neuwahl ergeben, bestmöglich zu begegnen, sollte dabei der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der Auflösung des Bundestages bis zur Neuwahl ausgeschöpft werden.“
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am vergangenen Mittwoch nach dem Bruch der Ampel-Koalition angekündigt, er wolle am 15. Januar im Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Vor allem die CDU/CSU fordert, dies drastisch vorzuziehen, möglichst auf den Mittwoch dieser Woche. Dagegen gibt es Bedenken wegen der dann bis zu Neuwahlen einzuhaltenden Fristen, die teilweise in die Weihnachtszeit fallen würden.
Unter anderem hatte sich Bundeswahlleiterin Brand skeptisch zu einem frühen Wahltermin geäußert und auf damit verbundene Risiken für die ordnungsgemäße Organisation der Wahl verwiesen. Diese Bedenken wiederholte Brand in ihrer Mitteilung vom Montag nicht ausdrücklich. Sie teilte mit, dass unabhängig vom späteren Wahltermin bereits jetzt notwendige Maßnahmen wie die Bildung von Wahlausschüssen, die Bildung von Wahlbezirken sowie weitere organisatorische Vorbereitungen getroffen würden.
Gleicher Grundsatz, aber kürzere Fristen
Sie wies auch darauf hin, dass die Abläufe bei einer vorgezogenen Wahl im Grundsatz denen bei einer regulären Wahl entsprechen – allerdings mit teils deutlich kürzeren Fristen. So sei es bei früheren Neuwahlen üblich gewesen, die Fristen etwa zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl oder zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen oder zur Einreichung von Landeslisten zu halbieren.
Brand war wegen ihrer Bedenken gegen einen zu frühen Wahltermin vor allem aus der CDU/CSU scharf kritisiert worden. „Man hat den Eindruck, da gab es politische Einflussnahme“, sagte Unions-Fraktionsvize Jens Spahn (CDU) den Sendern RTL und ntv.
„Die Bundeswahlleiterin muss dafür sorgen, dass Neuwahlen innerhalb der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Fristen möglich sind“, sagte auch der FDP-Politiker Stephan Thomae der Nachrichtenagentur AFP. „Alles andere ist nicht akzeptabel“, hob er weiter hervor.
Frage des Wahltermins: Scholz und Merz gehen aufeinander zu
Regierungssprecher Steffen Hebestreit wies die Vorwürfe gegen Brand als „absurd“ zurück. Er rate auch dazu, die Unabhängigkeit „derjenigen, die dafür zuständig sind, nicht in Frage zu stellen“, sagte er weiter in Berlin.
Scholz hatte zuletzt in der Frage des Wahltermins Gesprächsbereitschaft signalisiert. Er regte an, die Fraktionschefs von SPD und Union, Rolf Mützenich und Friedrich Merz, sollten versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Auch Merz ließ laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ Kompromissbereitschaft erkennen. Statt dem von ihm ursprünglich anvisierten Wahltermin im Januar, brachte er im Fraktionsvorstand der Union demnach den 16. oder 23. Februar ins Gespräch.
Nach einer von Scholz verlorenen Vertrauensfrage, hätte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier 21 Tage Zeit, um über eine Auflösung des Bundestages zu entscheiden. Danach beginnt die 60-Tage-Frist bis zur Neuwahl. (afp/red)
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