Vor Impfpflicht-Abstimmung: MdBs nicht über brisante Mail des RKI-Lagezentrums informiert
Erinnern Sie sich noch? Am Morgen des 7. April 2022 herrschte große Aufregung unter jenen rund 18 Millionen Menschen in Deutschland, die sich bis dahin jeglicher Verabreichung eines mRNA-COVID-19-Impfstoffes widersetzt hatten. Denn im Laufe des Tages würde der Bundestag über die Impfpflicht für über 60-Jährige abstimmen.
Den Impfskeptikern war klar: Würde die Mehrheit der Abgeordneten dem Wunsch von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) folgen, so wären höchstwahrscheinlich bald auch alle anderen Jahrgänge dran. Nach bewährter Salamitaktik würde es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch sie sich unterwerfen – oder Deutschland verlassen müssten. Doch am Ende des Tages hatte die Mehrheit der Abgeordneten die Ü60-Impfpflicht mit 378 gegen 296 Stimmen abgelehnt. Ein neuer Anlauf der Ampelkoalition blieb bislang aus, doch wer weiß, was der von Deutschland unterstützte WHO-Pandemievertrag bringen wird.
Brisante E-Mail vom RKI-Lagezentrum schon am 23. März 2022 bekannt
Vor Kurzem deckte eine Anfrage an das Portal „Frag-den-Staat.de“ durch den Twitternutzer „Fearlessly authentic“ auf, dass dem Lagezentrum COVID-19 des Robert Koch-Instituts (RKI) schon mindestens zwei Wochen vor der entscheidenden Bundestagsabstimmung wichtige Erkenntnisse über den Impfschutz vorlagen, die später im Plenarsaal aber keine Rolle spielten. Oder spielen durften. Denn in der E-Mail des RKI-Lagezentrums vom 23. März 2022 stand schon damals klipp und klar, dass „die Impfung eine Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV-2 nach erfolgter Exposition nicht grundsätzlich verhindern kann“.
Mit diesem Wissen wäre der unter monatelangem, mit äußerstem Nachdruck verfolgten Impfkampagne der Bundesregierung (Kerngedanke: „Sie schützen sich selbst und andere“) jeder Wind aus den Segeln genommen worden.
Auch die bereits seit dem 16. März 2022 geltende Impfpflicht für Angehörige des Gesundheitswesens und die „Duldungspflicht“ für Bundeswehrsoldaten hätte sofort gekippt werden müssen. Denn beide Maßnahmen waren von Lauterbach und seinen Koalitionspartnern ja stets unter Verweis auf „Eigenschutz“ und „Fremdschutz“ begründet und abgesegnet worden.
Versandete die Nachricht im BMG?
Hauptempfänger der brisanten E-Mail des RKI-Lagezentrums (PDF) war das Referat „611 BMG“, also eine Unterabteilung des Bundesgesundheitsministeriums, die sich laut Organisationsplan (PDF) mit der „Gesundheitssicherheit“ und dem nationalen und europäischen „Krisenmanagement“ zu befassen hatte.
Es ist kaum vorstellbar, dass die Referatschefin, eine gewisse Frau Dr. Lücking, die brisante Information nicht noch am selben Tag „nach oben“ weitergeleitet haben könnte. Diese Auffassung vertritt jedenfalls Claudia Jaworski vom Presseteam der regierungskritischen „Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.“ (MWGFD), die den ganzen Fall am 18. Mai bekannt gemacht hatte.
Seit Mitte Mai läuft demnach auf „Frag-den-Staat.de“ eine Anfrage des Mühldorfer Rechtsanwalts Edgar Siemund an das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die den E-Mail-Verkehr bezüglich der Nachricht des RKI-Lagezentrums in Erfahrung zu bringen versucht. Antwortfrist: 20. Juni 2023.
Siemund bezieht sich in seiner Frage auf das BMG-Organigramm. Demnach hätte zumindest ein Herr Rottmann-Grossner vom übergeordneten Referat 61 unterrichtet werden müssen, danach eine Frau Dr. Teichert (Abteilung 6), Dr. Antje Draheim (Staatssekretärin im Geschäftsbereich Abteilung 6) und Sabine Dittmar (Parlamentarische Staatssekretärin des Geschäftsbereichs Abteilung 6), im Anschluss wahrscheinlich zunächst die Ministervertrauten Herr Laue (Referat L 1) und Herr Velter (Abteilung L) und am Ende Bundesgesundheitsminister Lauterbach höchstselbst.
Bundestagsabgeordnete nicht informiert
Wo auch immer die brisante Mail des RKI-Lagezentrums ankam oder steckenblieb – bei den Bundestagsabgeordneten, die zwei Wochen später über die Ü60-Impfpflicht abzustimmen hatten, landete sie jedenfalls nicht, wenn man den Worten der fraktions- und parteilosen MdB Joana Cotar (Video auf Twitter) Glauben kann.
Daraus würde logisch folgen, dass jemand im Bundesgesundheitsministerium, angefangen von Referatschefin Dr. Lücking bis zu Minister Lauterbach, wichtige Fakten zurückgehalten hatte: Das Ergebnis der Ü60-Abstimmung vom 7. April 2022 hätte also auch ganz anders ausgehen können. Das Risiko weiterer politischer Verwerfungen wäre somit von einem oder sogar mehreren Mitarbeitern des BMG bewusst in Kauf genommen worden. Und damit automatisch auch das Risiko weiterer Impfschäden, die die Gruppe der über Sechzigjährigen zu tragen gehabt hätte.
Dass solche Impfschäden existieren und „permanente schwerste Einschränkungen“ verursachen können, musste selbst Karl Lauterbach am 12. März 2023 im ZDF zugeben. (Video auf YouTube)
Cui bono?
Natürlich wirft der Fall noch eine ganze Flut weiterer Fragen auf.
Wenn das RKI-Lagezentrum spätestens am 23. März von der mangelhaften Schutzwirkung der mRNA-Stoffe wusste: Warum sorgte die Behörde nicht selbst per Pressemitteilung dafür, die Erkenntnis in ganz Deutschland bekannt zu machen?
Warum setzte sich das RKI unter seinem damaligen Chef Lothar Wieler nicht für einen sofortigen Stopp der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und der Bundeswehr-Duldungspflicht ein?
Warum sahen und sehen auch andere Institutionen wie die „Ständige Impfkommission“ (STIKO), das Paul-Ehrlich-Institut, der Ethikrat oder auch regionale Gesundheitsämter kein Problem darin, Krankenschwestern und Soldaten zu bedrängen, sich der Gefahr schwerer Nebenwirkungen auszusetzen?
Warum ließ der Bundestag die Impfung gegen COVID-19 in die Liste der verpflichtenden Basisimpfungen der Bundeswehr aufnehmen, obwohl die „Notlage von nationaler Tragweite“ schon am 24. November 2021 offiziell abgelaufen war?
Warum entschieden Richter des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig (BVG) noch im Juni 2022 in einem Verfahren über die Duldungspflicht zur COVID-Impfung gegen die Interessen impfskeptischer Soldaten, obwohl das BVG schon damals zugeben musste, dass Impfnebenwirkungen nicht – wie im Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgeschrieben – erfasst werden und man von einer Untererfassung ausgehen musste?
Warum lief die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für Mitarbeiter von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen erst zum 31. Dezember 2022 ab?
Warum sollte noch im April 2022 über eine Ü-60-Impfpflicht abgestimmt werden, obwohl Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bereits Ende Oktober 2021 „ein absolutes Ende aller Maßnahmen“ für den 20. März 2022 versprochen hatte (Video auf YouTube)?
Warum gibt es bis heute keine Bitte um Verzeihung von Politikern wie dem früheren saarländischen Ministerpräsidenten Tobias Hans (CDU), der den Impfskeptikern am 9. Dezember 2021 in der Talkshow „Maybrit Illner“ die Ansage machte: „Ihr seid jetzt raus aus dem gesellschaftlichen Leben“?
Warum verweigert der Bundestag bis heute jede Form der parlamentarischen Aufarbeitung der Corona-Jahre?
Warum lehnt ARD-Boss Prof. Kai Gniffke gegenüber den Gebührenzahlern jeglichen runden Tisch in seinen Landesrundfunkanstalten ab, bei dem sich Befürworter und Gegner der Corona-Maßnahmen aus den Reihen der Wissenschaft rückblickend öffentlich über das Thema austauschen könnten?
Warum wird bei der Suche nach den Gründen der Übersterblichkeit der Jahre 2021 und 2022 eigentlich immer behauptet, dass die mRNA-Impfung nichts damit zu tun haben könne, obwohl dies eine nahe liegende, durchaus denkbare Erklärung wäre?
MWGFD: „Das Glaubengebäude sollte zusammenfallen“
Nach Meinung von MWGFD-Autorin Claudia Jaworski ist „jede Verweigerung der Aufarbeitung, die mit dieser öffentlich gewordenen Email erneut forciert wird, […] nur ein weiteres Indiz dafür, dass hier ‚List, Druck, Vortäuschung und irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges‘ zu Gange sind.“
Also, meint Jaworski, sollte „spätestens jetzt […] das Glaubengebäude derer zusammenfallen, die bis dato an dem Schutzgott namens RKI verkrampft festhielten“. Jaworskis Forderung:
Augenblicklich müssten jetzt Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung eröffnet werden!“
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