Von „Welt“-Redakteurin vorgeführt: Kahrs bricht Interview zu Forderung nach AfD-Verbot ab

Mit einer Blamage endete der Versuch des SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs, in einem Interview mit der „Welt“ darzulegen, warum er ein Verbot der AfD für geboten und realistisch halte. Als die Redakteurin kritisch nachfragte, brach er das Gespräch ab.
Von 13. November 2019

Das Parteiverbot ist in freiheitlichen Rechtsstaaten eine Ultima Ratio, die von Verfassung und Rechtsprechung an besonders enge Voraussetzungen geknüpft ist. Deshalb ist es bis dato in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erst zweimal gelungen, Verfahren dieser Art erfolgreich zu beenden – 1952 gegen die neonationalsozialistische SRP, 1956 gegen die linkstotalitäre KPD.

Demgegenüber sind in jüngster Zeit gleich zwei Verfahren, die dazu befugte gesetzgebende Körperschaften gegen die rechtsextremistische NPD angestrengt hatten, gescheitert, weil es den Antragstellern jeweils nicht gelang, allen Erfordernissen, die das Bundesverfassungsgericht verlangt, zu genügen.

Empörung ist kein ausreichender Verbotsgrund

Somit steht fest: Gefühle oder Emotionen reichen definitiv nicht aus, um ein erfolgreiches Verfahren zum Verbot einer Oppositionspartei in Angriff nehmen zu können – allein schon, weil diese sich selten in juristische Formen und Begrifflichkeiten fassen lassen.

Ausschließlich auf solche setzte der Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs jedoch in der Vorwoche, als er in einem Videointerview mit der „Bild“ die aus seiner Sicht gegebene Notwendigkeit eines Verbotsantrages gegen die „Alternative für Deutschland“ (AfD) mit dem Eingang anonymer Morddrohungen gegen die Grünen-Politiker Cem Özdemir und Claudia Roth begründete.

Belastbare Anhaltspunkte dafür, dass die AfD diese steuere, benannte Kahrs nicht. Der SPD-Politiker, der selbst regelmäßig, wenn es gegen die AfD geht, zu dämonisierender und dehumanisierender Rhetorik greift, meint jedoch, man müsse „klar sagen“, dass diese mitverantwortlich sei für die „Verrohung“, die sich in weiterer Folge in Morddrohungen dieser Art äußere. Auch auf Twitter deutete Kahrs zum zweiten Mal seit Juni an, die Option eines AfD-Verbotes stehe ernsthaft im Raum.

Weil es in der Redaktion der „Welt“ offenbar Zweifel gab, ob solcherart Hypothesen ausreichen könnten, um das Bundesverfassungsgericht zur Auflösung einer Partei zu veranlassen, die noch nicht einmal der Verfassungsschutz als extremistische Bestrebung einstuft, bat Redakteurin Ricarda Breyton um ein Interview.

Weiß Kahrs mehr als der Verfassungsschutz?

Das Telefoninterview dauerte, wie das Blatt schreibt, etwa 15 Minuten lang, wobei Kahrs sein Ansinnen wiederholte und die Schritte schilderte, die für ein solches Verbot erforderlich wären. Die „Welt“-Redakteurin wollte hingegen wissen, auf welcher substanziellen Basis er ein solches Verfahren anstreben wolle. 

Entsprechend fragte sie nach, was Kahrs die Sicherheit gebe, das Bundesverfassungsgericht würde der AfD bescheinigen, dass diese eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ an den Tag legt und deren Abschaffung anstrebt. Immerhin lägen den Behörden dahingehend – soweit bekannt – keine hinreichenden Belege für die Gesamtpartei AfD vor.

Zudem wollte Breyton wissen, ob Kahrs denn den Erkenntnissen der Verfassungsschutzämter vorgreifen wolle, die eigentlich dafür zuständig wären, allfällige Bestrebungen offenzulegen – allerdings ohne politische Weisung. Die entsprechende Abfolge umzukehren, sei problematisch:

„Die Verfassungsschutz-Mitarbeiter sammeln die Erkenntnisse, die die Politiker dann bewerten. Wer diese Reihenfolge durcheinanderbringt, setzt die Behörden unter Druck. Wer den Anschein erweckt, dass die Ämter aufgrund politischer Forderungen agieren, macht sie auch angreifbar.“

„Interviews nicht so oft wiederholen, bis das Ergebnis passt“

Die dritte Frage, die vonseiten der „Welt“ aufgeworfen wurde, war, ob Forderungen dieser Art, deren Umsetzbarkeit durchaus als fraglich erscheine, nicht am Ende die AfD sogar stärken könnten. Den Ausgang des Interviews schilderte das Blatt wie folgt:

„Offenbar unzufrieden mit dem Gesprächsverlauf brach der Bundestagsabgeordnete das Interview vorzeitig ab. Sein Büro teilte später mit, dass es die Zitate nicht freigeben wolle.“

Kahrs bot an, das Interview zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen. Ob die Zeitung dem entsprechen könne, sei offen:

„Es kann […] nicht Sinn und Zweck von Journalismus sein, ein Gespräch so oft zu wiederholen, bis der Interviewte seine Position widerspruchsfrei darlegen kann und seine Twitter-Äußerungen nicht einschränken oder widerrufen muss.“

Ricarda Breyton diagnostizierte ein Verhalten, das sowohl aufseiten der AfD als auch ihrer Gegner häufig anzutreffen wäre: Im Bundestag und in gefälligen Interviews würden markige Forderungen formuliert, die auf Applaus von der eigenen Seite zielten. Wenn es aber um die inhaltliche Unterfütterung dieser Forderungen gehe, lasse der Elan nach. Nicht selten auch deshalb, weil das inhaltliche Konzept fehle.

„Das ist bedauerlich, weil es eine sachliche Auseinandersetzung erschwert.“

 

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