„Vom Fluss bis zum Meer“: Verwaltungsgericht Münster verbietet Slogan bei Demo

Eine propalästinensische Parole darf nicht gerufen werden, entschied das Verwaltungsgericht Münster. Der Slogan wird als extremistischer Aufruf gewertet.
Ein Teilnehmer einer verbotenen Pro-Palästina-Demonstration in Frankfurt am Main schwenkt eine Palästina-Flagge, während Polizisten die Situation beobachten.
Eine Pro-Palästina-Demonstration in Frankfurt am Main. Symbolbild.Foto: Hannes P. Albert/dpa
Epoch Times4. Oktober 2024

Vor einer zum ersten Jahrestag des Überfalls der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober geplanten propalästinensischen Demonstration hat das Verwaltungsgericht Münster die Untersagung der Parole „Vom Fluss bis zum Meer“ bestätigt.

In einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung lehnte das Gericht den Eilantrag des Veranstalters ab, mit dem sich dieser gegen die Untersagung der auch auf Englisch und anderen Sprachen verbotenen Parole „From the River to the Sea – Palestine will be free“ gewandt hatte.

Das Polizeipräsidium Münster stützt die Versammlungsbeschränkung darauf, dass das Verwenden der Parole unter die Vereinsverbote gegen die Vereinigungen Hamas und Samidoun falle. Eine ausnahmsweise zulässige Verwendung der Parole liege bei propalästinensichen Demonstrationen fern.

Der Antragsteller wandte dagegen ein, dass Gerichte mehrfach bestätigt hätten, dass der Ausruf dieser Parole nicht strafbar sei. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag dennoch ab, weil die allgemeine Interessensabwägung gegen den Veranstalter ausfalle. Gegen die Entscheidung kann der Veranstalter Rechtsmittel einlegen.

Zum Jahrestag des 7. Oktober werden auch in Deutschland zahlreiche Demonstrationen erwartet. Die Stadt Frankfurt am Main etwa verbot eine propalästinensische Demonstration wegen zu erwartenden Volksverhetzungen, Aufrufen zu Straftaten sowie israelfeindlichen und antisemitischen Ausrufen ganz. (afp/red)



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