Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn brauchen oft Sozialleistungen

Arbeitnehmer, die zu Mindestlohn und in Vollzeit arbeiten, erhalten zum Teil staatliche Unterstützung bei Miete und Heizkosten. Im Januar 2024 waren es etwa 269.000 Alleinstehende, die diese Hilfe benötigten.
Linken-Chef Schirdewan fordert, den Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro auf 15 Euro zu erhöhen.
12,41 Euro beträgt der aktuelle Mindestlohn.Foto: Jan Woitas/dpa
Epoch Times5. Juli 2024

Der gesetzliche Mindestlohn reicht bei Vollzeitbeschäftigten in vielen Fällen nicht für ein Leben ohne staatliche Unterstützung. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linkenabgeordneten Susanne Ferschl hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag.

Demnach erhielten im Januar 2024 rund 269.000 Alleinstehende staatliche Unterstützung für Unterkunft und Heizung – dabei arbeiteten sie Vollzeit zum aktuellen Mindestlohn von 12,41 Euro. Zuerst berichtete darüber das Magazin „Spiegel“.

Bei 12,41 Euro und 37,5 Wochenstunden etwas mehr als 1.860 Euro im Monat

Laut Arbeitsministerium erhalten Alleinstehende, die 37,5 Stunden pro Woche arbeiten, dann einen Zuschuss vom Staat, wenn ihre Ausgaben für Unterkunft und Heizung mehr als 571 Euro monatlich betragen und als „angemessen“ gewertet wurden. Das ist vor allem in Städten und Ballungsräumen mit hohen Mieten der Fall.

Welche Kosten als angemessen eingestuft werden, unterscheidet sich von Region zu Region, der Bedarfssatz richtet sich nach dem Mietniveau vor Ort. Durchschnittlich lagen die tatsächlichen Unterkunftskosten von Singles mit Mindestlohn-Vollzeitjob zuletzt bei 709 Euro monatlich.

„Nicht nur hohe Verbrauchspreise, auch die explodierenden Mieten fressen die Löhne auf“, erklärte die Linken-Politikerin Ferschl. „Um vor allem für Beschäftigte im Mindestlohnbereich einen Mindestschutz zu realisieren, muss der Mindestlohn auf gut über 14 Euro steigen und die Mieten gedeckelt werden.“ (afp)

 



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