Vollzeit arbeitende Mirganten sind oft Geringverdiener
Vollzeit arbeitende Flüchtlinge und Migranten verdienen einem Bericht zufolge deutlich weniger als die große Masse der Arbeitnehmer.
Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Montag unter Berufung auf eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit berichten, erzielten Menschen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern im Jahr 2016 pro Monat ein mittleres Bruttoeinkommen von 1916 Euro. Insgesamt verdienten Vollzeit-Arbeitnehmer in Deutschland in dem Jahr im Mittel 3133 Euro brutto pro Monat.
Das mit Abstand höchste Einkommen hatten demnach Arbeitnehmer aus dem Iran mit 2541 Euro, das geringste die aus Eritrea mit 1704 Euro. Der mittlere Verdienst der Beschäftigten aus Syrien, Nigeria, Somalia, Afghanistan, Pakistan und dem Irak lag dazwischen, aber in allen Fällen unterhalb von 2000 Euro.
Damit waren rund 55.000 von insgesamt rund 65.000 Vollzeitbeschäftigten, die aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern stammten, Geringverdiener. Die Schwelle zum Niedriglohnbereich lag im Jahr 2016 bei 2088 Euro. Insgesamt bezog sich die Auswertung der Bundesagentur auf eine Gruppe von 20,7 Millionen voll arbeitenden Beschäftigten.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann, die nach den Zahlen gefragt hatte, sagte den Funke-Zeitungen, „dass Geflüchtete überwiegend zu Niedriglöhnen beschäftigt“ würden, sei „ein Armutszeugnis“ für die Arbeitsmarktpolitik. Auf dem Ausbildungsmarkt und bei der Förderung erwerbsloser Geflüchteter müsse mehr geschehen, um ihnen eine nachhaltige Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Unterdessen sprach sich die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), dagegen aus, Flüchtlinge auch als Arbeitsmigranten zu betrachten. „Anerkannte Flüchtlinge haben alle Möglichkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Und viele nutzen diese ja auch, etwa indem sie eine Ausbildung zur Fachkraft machen“, sagte Widmann-Mauz der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“.
Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen solle aber nicht mit der Fachkräftezuwanderung vermischt werden, sagte Widmann-Mauz. Denn das Asylrecht solle vor Verfolgung schützen. „Wer zum Arbeiten nach Deutschland kommt, muss hingegen als Fachkraft mit Visum einreisen.“ Für diesen Fall werde die Bundesregierung jetzt das Fachkräftezuwanderungsgesetz auf den Weg bringen. (afp)
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