Volksbegehren läuft – Initiative will Bayernlandtag und Söder-Regierung auflösen
Am Donnerstag, dem 14. Oktober, hat die Zeichnungsfrist für das Volksbegehren in Bayern begonnen, das zum Ziel hat, den Bayerischen Landtag und die Landesregierung von Markus Söder aufzulösen. In einem ersten Schritt hatten die Initiatoren über 25.000 Unterschriften gesammelt, um die Hürde zur Annahme des Volksbegehrens am 24. Juni durch das Innenministerium Bayerns zu nehmen.
Im nächsten Schritt müssen innerhalb von zwei Wochen bis zum 27. Oktober mindestens eine Million Unterschriften gesammelt werden, um einen Volksentscheid über das Anliegen zu erreichen. Alternativ könnte der bis Herbst 2023 gewählte Landtag in Bayern auch aus eigener Initiative zurücktreten. Beim Volksentscheid ist dann lediglich noch eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Abberufung des Landtags würde dann umgehend durch dessen Präsidenten erfolgen. Spätestens sechs Wochen danach müsste es zu Neuwahlen kommen.
Eintragungslisten liegen in den Rathäusern aus
Die dafür vorgesehenen Eintragungslisten liegen in den „Eintragungsräumen der Gemeinden und Städte in ganz Bayern“ aus, informiert unter anderem das offizielle Münchner Stadtportal. Zeichnungsberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die zum letzten Tag der Frist mindestens 18 Jahre alt sind, an diesem Tag mindestens seit drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben oder sich sonst gewöhnlich in Bayern aufhalten.
Eine grundlegende Bedingung ist auch, dass die Zeichner nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltungen keine amtlichen Benachrichtigungen an Zeichnungsberechtigte bezüglich des Volksbegehrens und des Eintragungszeitraums senden. Eine Eintragung per Brief, ähnlich wie bei einer Briefwahl, gibt es nicht.
Seit dem 2. September ist in jeder bayerischen Gemeinde ein Wählerverzeichnis für das Volksbegehren angelegt worden, in dem alle eintragungsberechtigten Personen einer Gemeinde erfasst sind. Wem ein Besuch des Eintragungsraums seiner Gemeinde nicht möglich ist, der kann bei seiner Gemeinde einen Eintragungsschein beantragen. Dieser berechtigt zur Zeichnung des Volksbegehrens in jeder anderen bayerischen Gemeinde in dem dortigen Eintragungsraum.
Keine „Querdenken“-Initiative
Bei der Nachrichtenagentur AFP heißt es, dass das Volksbegehren „unter anderem aus der Querdenker-Szene“ angestoßen worden sei. Der Bayerische Rundfunk schreibt, dass sich die Initiatoren „offiziell nicht als Teil der Querdenker-Bewegung“ sehen würden, man aber laut dem Sprecher des Volksbegehrens, Gerhard Estermann, ein Verbindungsmerkmal auf demokratischer Ebene mit den Querdenkern sehe.
Laut Estermann sei es modern, Menschen, die ihre Meinung sagten, „in die Querdenker-Ecke“ zu stellen. Für die Querdenker-Bewegung breche Estermann laut BR aber eine Lanze. Sie würden, so wie die Initiatoren des Volksbegehrens, für Demokratie und Grundrechte stehen.
Mehrere Medien schrieben seit dem Bekanntwerden des Volksbegehrens, dass der Antrag von dem „Bündnis – Landtag – Abberufen“ auf den Weg gebracht worden sei und „Querdenker“ dahinter stünden. Die Epoch Times fragte bei Ralf Ludwig, Rechtsanwalt der „Querdenken“-Bürgerinitiative, nach. Überraschenderweise verneinte Ludwig, dass es sich dabei um eine Initiative von „Querdenken“ handelt.
„Im Prinzip: Alles was kritisch ist, was sich nicht mehr in Richtung der staatlichen Denkweise bewegt, wird einfach als ‚Querdenken‘ bezeichnet“, sagte Ludwig mit Verweis auf die „Leitmedien“. Richtig sei jedoch, dass bei den Initiatoren auch Menschen seien, die auch auf „Querdenken“-Bühnen aufgetreten seien. Es sei jedoch eine sehr heterogene Gruppe, so Ludwig. Der Rechtsanwalt machte aber nochmals deutlich: „Die ‚Querdenken‘-Initiative steht nicht dahinter.“
Demokratische Antwort auf Demokratiemangel
Laut BR werde der stellvertretende Beauftragte des Volksbegehrens, der 64-jährige Polizeihauptkommissar a.D. und Diplom-Verwaltungswirt Karl Hilz, vom Bayerischen Verfassungsschutz in seinem aktuellen Halbjahresbericht einem neuen Sammelbeobachtungsobjekt zugeordnet: „Sicherheitsgefährdende demokratiefeindliche Bestrebungen“. Dort heiße es: „Mit seinem Aktivismus gegen die Corona-Schutzmaßnahmen versucht er, eine systematische Störung der Funktionsfähigkeit des Staates herbeizuführen.“
Auch die Präsidentin des bayerischen Landtags und ehemalige stellvertretende Ministerpräsidentin, Ilse Aigner, glaubt an eine Verbindung des Volksbegehrens zu den Corona-Maßnahmen. Laut der CSU-Politikerin sei das Volksbegehren grundsätzlich zu respektieren. Es sei aber schon bemerkenswert, dass diejenigen, die zu wenig Demokratie monierten, sich genau dieses Instruments selbst bedienten, so die Aussage der Politikerin.
Warum Aigner sich wunderte, dass die Menschen, die sich über einen Mangel an Demokratie beklagen, demokratische Wege gehen, um sich Abhilfe zu verschaffen, berichtete der BR nicht – auch nicht, welchen Weg diese Menschen denn sonst hätten gehen sollen oder können. Obwohl Aigner vorgab, das Volksbegehren zu respektieren, bezeichnete sie es dennoch als „Angriff auf die Demokratie“.
Volksbegehrensprecher Estermann erklärte laut BR jedenfalls, dass es ihm nicht um den Protest gegen die Corona-Politik gehe, sondern darum, die Abgeordneten im Landtag aufzufordern, sich mehr um die Belange der Bürger zu kümmern.
Hintergründe
Auf der Website des „Bündnis – Landtag – Abberufen“ ergeht der Vorwurf, dass sich der Landtag selbst abgeschafft habe und aktuell keine Gesetzgebungskompetenz habe. Den Abgeordneten wirft man vor, dem Opportunismus statt ihrem Gewissen zu folgen. Bayern verliere seine Eigenständigkeit und Deutschland habe nichts mehr mit einer Demokratie zu tun. Doch die Abgeordneten schweigen, so der Tenor. „Es geht um den Machterhalt der Partei“, was sich in allen Entscheidungen zeige.
Die bayerische Kultur werde vorsätzlich und nachhaltig zerstört, obwohl die Verfassung deren Schutz vorschreibe. Ganz Deutschland werde per Ermächtigungen und Verordnungen durchregiert und der bayerischen Regierung bleibe nur noch übrig, den Schein zu wahren und die in Berlin beschlossenen Maßnahmen noch schärfer auszugestalten, „um wenigstens so zu tun, als ob irgendeine politische Kompetenz in München ist“. Man könne also auch den Landtag gleich abschaffen und den Ministerpräsidenten durch einen Beamten der Zentralregierung in Berlin ersetzen.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion