Verwaltungsrichter kritisiert Gesetz zu Familiennachzug – und Anwälte, die nur klagen, um Abschiebungen zu verzögern
Die Verwaltungsrichter sind unzufrieden mit dem geplanten Gesetz zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte.
Dem Nachrichtenmagazin „Focus“ erklärte der Vorsitzende des Deutschen Verbandes der Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller: „Als Verwaltungsrichter wünsche ich mir ein Recht, das klar und einfach ist. Ich glaube nicht, dass man jede noch so kleine Fallgruppe im Gesetz regeln muss. Dazu neigen Politiker aber mit dem Argument, dass sie eine möglichst große Einzelfallgerechtigkeit herstellen wollen.“
Der Entwurf sei „zu detailliert“. Einzelfallgerechtigkeit bekämen die Richter im konkreten Verfahren „in der Regel ganz gut hin“, betonte Seegmüller.
Er kritisierte gegenüber „Focus“ auch die Praxis von Anwälten, Klagen gegen Asylbescheide nur zu führen, um die Ausweisung von Antragstellern zu verzögern.
„Ein asylgerichtliches Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Wenn ein Verfahren nur um des Verfahrens willen betrieben wird, etwa um eine am Ende unvermeidliche Ausreise so lang wie möglich hinauszuzögern und bis dahin den Bezug von Sozialleistungen sicherzustellen, dann ist das mit Sicherheit nicht das, was der Gesetzgeber wollte“, sagte der Jurist gegenüber „Focus“. „Und solche Fälle gibt es leider.“
Seegmüller warnte außerdem davor, dass die steigende Menge der Klagen gegen Asylbescheide die Verwaltungsgerichte bald überfordern könnten. Zurzeit seien bei den Verwaltungsgerichten gut 400.000 Verfahren anhängig, darunter 230.000 Asylklagen. „Wenn morgen kein einziges Verfahren mehr dazukäme, könnten wir noch zwei Jahre weiterarbeiten“, meint Seegmüller.
„Wir müssen angesichts der vielen Verfahren sehr aufpassen, dass sich eine Situation, wie wir sie 1999 hatten, nicht wiederholt. Wenn Bund und Länder nicht schnell handeln, dann ist demnächst mindestens mit einer Verdoppelung der durchschnittlichen Verfahrensdauer zu rechnen.“ (dts)
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