Verwaltungsgericht bestätigt Waffenentzug für AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat drei – teils früheren – AfD-Mitgliedern das Recht auf Waffenbesitz abgesprochen. Begründet wurde dies mit der Einstufung des Landesverbands als gesichert rechtsextrem.
Die Statue einer Justitia hält eine Waage in ihrer Hand: Das landgericht München I beschäftigt sich mit einer mutmaßlichen Bande von Uhrenräubern. (Symbolbild)
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat das Waffenverbot gegen drei AfD-Mitglieder bestätigt. Sie können dagegen allerdings noch Berufung einlegen (Symbolbild).Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Epoch Times28. März 2025

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse von drei aktuellen und früheren Mitgliedern der AfD in Sachsen-Anhalt bestätigt.

Kläger können binnen eines Monats Berufung einlegen

Aus den Unterlagen des Landesverfassungsschutzes werde in einer Gesamtschau deutlich, dass die AfD Sachsen-Anhalt nach außen eine „kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnehme“, erklärte das Gericht am späten Donnerstag zur Begründung seiner Entscheidung. Diese ist bislang nicht rechtskräftig. (Az. 1 A 149/23 MD, 1 A 191/23 MD und 1 A 201/23 MD). Die Kläger können nun innerhalb eines Monats Berufung einlegen.

Das Verwaltungsgericht wies damit die Klagen von zwei aktuellen und einem ehemaligen Mitglied des AfD-Landesverbands in Sachsen-Anhalt ab. Diese wehrten sich gegen Entscheidungen der Ordnungsbehörden, die ihnen wegen Unterstützung der AfD die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen hatten. Laut Gericht begründeten die zuständigen Behörden den Schritt damit, dass die Partei eine politische Vereinigung sei, „die gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Bestrebungen verfolge“.

In Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sind die Landesverbände der AfD von den Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextrem eingestuft. Im Bund und in anderen Ländern wird die AfD vom Verfassungsschutz als sogenannter Verdachts- oder Beobachtungsfall für rechtsextremistische verfassungsfeindliche Bestrebungen geführt. Die Partei scheiterte vor Gericht wiederholt mit Klagen gegen Einstufungen der Verfassungsschützer.

Gericht spricht Klägern waffenrechtliche Zuverlässigkeit ab

Das Verwaltungsgericht bestätigte die Einschätzung der Behörden, dass den Klägern aufgrund ihrer Unterstützung der AfD die nötige waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehle. Diese richte sich ausweislich der Unterlagen des Verfassungsschutzes „fortlaufend gegen den Kerngehalt der Menschenwürde, indem sie Ausländer pauschal herabwürdige“.

Laut Gericht gilt für Mitglieder und Unterstützung verfassungsfeindlicher Vereinigung die „Regelvermutung“ waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit. Für etwaige Ausnahmen sei es erforderlich, dass sich Betroffene „beharrlich von Verhaltensweisen und Aussagen anderer Mitglieder“ distanzierten, die zu dieser Einstufung führten. Eine solche Distanzierung hätten die Kläger weder vorgetragen noch sei sie „erkennbar“, hieß es in ergangenen Urteilen.

Landesverband hatte gegen Einstufung durch Verfassungsschutz geklagt

Der Verfassungsschutz hatte den Landesverband im November 2023 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Der Landesvorsitzende Martin Reichardt hatte rechtliche Schritte angekündigt. „Ich sehe eine klare politische Motivation des Verfassungsschutzes. Unsere Umfragewerte gehen nach oben, die Mitgliederzahlen gehen nach oben, wir haben 2024 Kommunal- und Europawahl: Deshalb legt der von der Regierung instrumentalisierte Verfassungsschutz nach. Wir aber sind eine durch und durch demokratische Partei, die Vorwürfe gegen uns sind haltlos“, kritisierte er seinerzeit. Im April 2024 reichte der Landesverband Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg ein. Wie Epoch Times aus AfD-Kreisen erfahren hat, ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. (afp/os)



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