Verteidigungsministerium mauert zur COVID-Impfpflicht: Wenig Zahlen – viele Fragen

Nach mehreren Gerichtsverhandlungen zur COVID-Impfpflicht in der Bundeswehr und auch nach der Antwort des Verteidigungsministeriums auf eine Anfrage der Epoch Times bleiben viele Fragen offen. Für den Verteidiger mehrerer Bundeswehrsoldaten in Fällen von COVID-Impfverweigerung, Edgar Siemund, stellen die fehlenden Datenerhebungen „schwerwiegende Pflichtverletzungen“ dar, die personelle Konsequenzen haben müssten.
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Eine Ehrengarde geht am 11. April 2024 vor dem Bundesverteidigungsministerium in Berlin an einem salutierenden Offizier der Bundeswehr vorbei.Foto: John MacDougall/AFP über Getty Images
Von 15. August 2024

Die bereits aufgehobene COVID-Impfpflicht bei der Bundeswehr beschäftigt weiter die Gerichte. Die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hat sie als sogenannte Duldungspflicht bei der COVID-19-Impfung auf Anraten des Wehrmedizinischen Beirats (WMB) im November 2019 angeordnet.

Sie stellte eine faktische Impfpflicht mit den bis Oktober 2022 nur bedingt zugelassenen COVID-Impfstoffen von Moderna und BioNtech/Pfizer für die rund 184.000 Soldaten dar.

Der WMB ist ein ehrenamtliches beratendes Gremium aus Experten verschiedener Fachrichtungen.

Kramp-Karrenbauers Anordnung zur Aufnahme der COVID-19-Impfung in das Basisimpfschema wurde bisher nicht veröffentlicht und war bis jetzt auch dem Wehrsenat des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig unbekannt. Dies geht aus den Aussagen des Vorsitzenden Richters Richard Häußler während der Gerichtsverhandlung zum Beschwerdeverfahren des Bundeswehrsoldaten Lars M. hervor.

Für sein Verteidigerteam, zu dem auch der Rechtsanwalt Edgar Siemund gehört, war dies ein Paukenschlag. Denn dadurch wurde klar, dass Häußler und seine Richterkollegen in ihrem Urteil vom 7. Juli 2022 den Inhalt von Kramp-Karrenbauers Anordnung nicht berücksichtigt haben. In dieser Grundsatzentscheidung für die Duldungspflicht stufte der Wehrsenat damals die COVID-Impfpflicht für die Soldaten als „rechtmäßig“ und „verhältnismäßig“ ein.

Während der genaue Inhalt der Anordnung noch unklar ist, ist jedoch der entsprechende Tagesbefehl der Verteidigungsministerin an alle Truppenteile zur Umsetzung der Impfpflicht vom 29. November 2021 bekannt.

Auszug aus dem Tagesbefehl der damaligen Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer zur COVID-Impfpflicht bei der Bundeswehr vom 29. November 2021. Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times

Tagesbefehl verspricht „scharfes Schwert“, „schützendes Schild“

Im Tagesbefehl an die Soldaten heißt es: „Der wichtigste persönliche Beitrag, den wir leisten können, ist die Impfung. Mit ihr haben wir ein scharfes Schwert gegen die Ausbreitung des Virus und ein schützendes Schild vor einer Erkrankung mit schwerem Verlauf.“

Zu diesem Zeitpunkt gab es jedoch bereits eine großangelegte Vorab-Studie von Forschern der Universität Oxford zur Infektiosität von Geimpften in Bezug auf die Delta-Variante nach Impfung mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca.

Sie ergab, dass sowohl „symptomatische Infektionen als auch die Viruslast bei Geimpften genauso hoch sei wie bei Ungeimpften“. Das geht aus dem Protokoll der 85. Sitzung des gemeinsamen COVID-19-Krisenstabs von Bundesinnenministerium und Bundesgesundheitsministerium vom 24. August 2021 hervor.

Ausschnitt aus dem Ergebnisprotokoll der 85. Sitzung des gemeinsamen COVID-19-Krisenstabs von BMI/BMG vom 24. August 2021. Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times

BMVg beruft sich auf STIKO

Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) erklärte der Epoch Times auf Anfrage, dass sich die Bundeswehr bei Impfmaßnahmen an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) orientiere. „Die STIKO empfahl bereits 2021, vor Einführung der Duldungspflicht, eine Grundimmunisierung gegen SARS-CoV-2.“

Das BMVg habe dabei die Besonderheiten des Dienstes wie den Aufenthalt in engen Räumen – zum Beispiel in U-Booten und Panzern – und auch die eingeschränkten Behandlungsmöglichkeiten im Ausland berücksichtigt. Dies erfordere „besondere Vorsicht“.

„Neben dem zwar nur reduzierten und kurzfristig vorhandenen Transmissionsschutz [Übertragungsschutz] durch die [COVID-]Impfung, als Folge der Mutation des Erregers, bestand und besteht jedoch auch weiterhin nachweislich ein hoher Individualschutz vor schweren Krankheitsverläufen, Hospitalisierung und Tod“, so das BMVg.

Damit habe das Ministerium mit seiner Entscheidung zur COVID-Impfpflicht „nicht nur die Erfüllung seines Auftrags sicher [gestellt], sondern kam auch seiner Pflicht zur Fürsorge gegenüber allen […] Soldaten nach“, heißt es in der Antwort.

Drei Tote und 14 Impfschadenopfer

Doch was sagen letztlich die Zahlen, wie viele Soldaten an Corona gestorben sind und wie viele Impftote es gab? Wie viele Soldaten mussten trotz Impfung stationär im Krankenhaus aufgenommen werden?

Hier hält sich die Bundesregierung sowohl in der Antwort auf einen Fragenkatalog der Epoch Times als auch in den Antworten auf parlamentarischen Anfragen relativ bedeckt.

Am 17. April 2023 antwortete die Regierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 20/6437) folgendermaßen: „Es sind drei Todesfälle in Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung bekannt.“

Ob die erfassten Soldaten mit oder an dem Coronavirus verstorben waren, wird „aus Datenschutzgründen und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte“ nicht angegeben. Auch nicht, ob sie vor ihrem Tod bereits geimpft waren.

Zu Impfschäden heißt es gegenüber Epoch Times, dass mit Stand 2. August 2024 in 14 Fällen ein Impfschaden als Folge einer COVID-Impfung als Wehrdienstbeschädigung anerkannt worden sei.

Auf die Frage, wie viele Soldaten bisher mit hoher Wahrscheinlichkeit an den Folgen der COVID-Impfung verstorben sind, antwortet das BMVg: „Eine Statistik im Sinne Ihrer Frage wird nicht geführt.“

Auch wie viele der auf COVID-19 positiv getesteten Bundeswehrangehörigen gegen COVID-19 geimpft waren, konnte das BMVg nicht beantworten. „Diese Daten wurden nicht erfasst“, heißt es auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion vom 22. August 2023 (Drucksache 20/8074).

Viele Fragen, wenige Zahlen

Ähnliche Zurückhaltung findet man, wenn es um Auskunft zu den aktuellen COVID-Impfstatus der Bundeswehrsoldaten geht. Er sei der Regierung nicht bekannt, heißt es aus Berlin in einer Antwort, die bereits erwähnte Kleine Anfrage (20/6437) vom April 2023.

Die Regierung begründet dies mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes in der bis zum 19. März 2022 gültigen Fassung. Daher bestehe keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten mehr, zu denen auch der Impfstatus zähle, sodass die Erhebung und Speicherung dieser Daten nicht mehr zulässig sei.

„Die personenbezogenen Daten wurden datenschutzkonform vernichtet und stehen daher nicht mehr für Auswertungszwecke zur Verfügung“, so die Regierung.

Auch zur Zahl und Art der verimpften COVID-Dosen kann sie nichts sagen: „Es liegen keine Daten zur Anzahl der verimpften Dosen vor“, heißt es dazu in der Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 30. Juli 2024.

Allerdings geht aus den Angaben hervor, dass der BioNTech-/Pfizer-Impfstoff mit über 400.000 gelieferten Impfdosen der meist gelieferte COVID-Impfstoff an die Bundeswehr ist, vor Moderna mit rund 175.000 Dosen.

Was die Regierung allerdings in der Antwort auf eine Kleine Anfrage im 5. September 2022 bekannt gab, ist, dass mit Stichtag 6. Januar 2022 94 Prozent aller Soldaten über einen „vollständigen [COVID-]Impfschutz“ verfügte.

Gläschen mit jeweils sechs Dosen des neuen angepassten Corona-Impfstoffs von Biontech/Pfizer.

Gläschen mit jeweils sechs Dosen des Corona-Impfstoffs von BioNtech/Pfizer. Foto: Christophe Gateau/dpa

Anwalt sieht Verletzung der Fürsorgepflicht

Für den Rechtsanwalt Edgar Siemund, stellt die fehlende Datenerhebung der Bundesregierung eine Verletzung der Fürsorgepflicht und damit eine schwerwiegende Pflichtverletzung durch den Dienstherren der Soldaten – das BMVg – dar. Siemund verteidigt mehrere Bundeswehrsoldaten, die die sich der Impfpflicht verweigerten.

„Die Vorgesetzten, die für die Überwachung der Folgen der Einführung einer Duldungspflicht für zugelassene, COVID-‚Impfstoffe‘ zuständig sind, haben auf ganzer Linie ihre Fürsorgepflicht [Paragraf 31 Soldatengesetz] verletzt. Das sei strafrechtlich relevant, interessiert im besten Deutschland aller Zeiten bis jetzt jedoch niemanden“, schrieb der Anwalt aus Bayern.

Für ihn liege damit eine bis in die höchsten Ebenen der Bundeswehr reichende „schwerwiegende Pflichtverletzung“ vor (Paragraf 10 Soldatengesetz), dass diese die sofortige Entlassung aller daran beteiligten Vorgesetzten zur Folge haben müsse.

Handlungshilfe ermutigt zur Entlassung von „tadellosen Soldaten“

Wie die Umsetzung der Duldungspflicht bei der Bundeswehr in der Praxis aussah, zeigt für Siemund exemplarisch die „Handlungshilfe für Disziplinarvorgesetzte […] zum Umgang mit […] Soldaten, die die duldungspflichtige COVID-19-Impfung verweigern“. Das Schreiben ist datiert auf den 17. Dezember 2021 – also kurz nach Einführung der Duldungspflicht bei der Bundeswehr – und liegt Epoch Times vor.

Als Absender ist die Rechtsberatung des Kommandos Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung angegeben. Dieses Kommando führt und koordiniert die gesamte ambulante medizinische Inlandsversorgung für die Bundeswehrsoldaten in Deutschland. Das heißt, alle Aspekte der kostenfreien truppenärztlichen und zahnärztlichen Versorgung und Heilfürsorge werden von hier aus gesteuert.

Ein Bildschirmfoto der „Handlungshilfe für Disziplinarvorgesetzte […] zum Umgang mit […] Soldaten, die die duldungspflichtige COVID-19-Impfung verweigern“. Das Schreiben ist datiert auf den 17. Dezember 2021. Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times

Die Handlungshilfe empfiehlt den Vorgesetzten gegenüber den COVID-Impfverweigerer deutliche Worte zu finden: „Auch der bis dahin beste OStFw/OTL [Oberstabsfeldwebel/Oberstleutnant] und Berufssoldat riskiert bei einer vehementen und fortgesetzten Gehorsamsverweigerung alles! Für SaZ [Soldat auf Zeit] und FwDL [Freiwilligendienstleistende] gilt das erst recht.“

Die Handlungshilfe zeigt Drohungen bis zu tatsächlich ausgesprochen Konsequenzen auf, wobei es eine Steigerung geben soll: „Die nun zu verhängende D-[Disziplinar-]Maßnahme sollte signifikant höher ausfallen (z. B. volles Monatsgehalt D-Buße, gerne auch Arrest!)“, heißt es weiter.

Disziplinarmaßnahmen bei bis dahin „tadelfreien Soldaten“

Das ganze – Aufforderung zur Impfung mit Androhung von Konsequenzen – soll dann noch ein drittes Mal wiederholt werden und anschließend ein „gerichtliches Disziplinarverfahren“ angestrengt werden.

„Bei bis dahin tadelfreien […] Soldaten müssen möglicherweise sogar 2 oder 3 gerichtliche D-Verfahren nacheinander geführt werden, wenn das erste nicht zu einer Entfernung aus dem Dienstverhältnis führte.“

Wenn die Weigerung fortgesetzt werde, würden so lange Verfahren geführt, bis der Soldat aus der Bundeswehr „rausgeflogen ist bzw. sein über Jahrzehnte erdientes Ruhegehalt aberkannt bekommt“, heißt es dort.

Das Schreiben endet mit: „Ich hoffe auf die Einsicht und die Vernunft aller Soldatinnen und Soldaten.“

Für Rechtsanwalt Siemund wird so „ein massiver wirtschaftlicher Druck auf die Soldaten ausgeübt, der bis zur Existenzgefährdung geht, nur damit sie sich ein nicht ausreichend erprobtes Mittel spritzen lassen“.

Das halte ich für rechtswidrig.“

Das BMVg erklärt auf Nachfrage zur Echtheit der Handlungsempfehlung und wie es rückblickend die unehrenhafte Entlassung von hoch qualifizierten und bis dahin tadellosen Soldaten aufgrund gesundheitlicher Bedenken und Ängsten gegenüber der COVID-Impfung sieht:

„Die COVID-19-Impfungen haben sich als geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme erwiesen, um schwere Krankheitsverläufe, Todesfälle oder Langzeitfolgen einer SARS-CoV-2-Infektion zum Teil deutlich zu verringern und trug so zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte bei.“

Laut BMVg wurden mit Stand Juli 2024 auf Anfrage der Epoch Times bislang 72 Soldaten, die im Zusammenhang mit der Duldungspflicht der COVID-19-Impfung entlassen wurden.

Wehrbeauftragte berichtete von Vorbehalten der Soldaten

Der Jahresbericht 2021 der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages Eva Högl (SPD) dokumentiert die Einführung der Duldungspflicht.

An Högl wandten sich damals „einige Soldaten“, die die Recht- und Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht infrage stellten, heißt es in ihrem Bericht.

Und weiter: Sie hätten die „gleichen Vorbehalte wie Teile der Bevölkerung“. Die Impfstoffe seien im Eilverfahren entwickelt und nicht genügend erforscht, sie böten keinen umfassenden Schutz und hätten möglicherweise Langzeitfolgen. Zudem würden zu viele und teilweise nicht kalkulierbare Nebenwirkungen existieren. Man wolle kein Versuchskaninchen sein.

Soldaten in einer Kaserne. Foto: Andreas Rentz/Getty Images

Aufgabe des Wehrbeauftragten ist die parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte. Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung der Grundrechte der Soldaten.

Streit um die Einführung der Duldungspflicht

Högl selbst begrüßte damals die Duldungspflicht „ausdrücklich“ und begründete dies mit den „Besonderheiten des soldatischen Dienstes, […] der Gewährleistung der Einsatzbereitschaft und […] der Fürsorgepflicht des Dienstherrn für die Gesundheit seiner […] Soldaten“.

Für die Soldaten in Auslandseinsätzen gab es bereits seit März 2021 eine COVID-Impfpflicht. Nach dem Wegfall der bundesweiten Impfpriorisierung am 7. Juni 2021, sollte die Duldungspflicht dann auf alle Soldaten, also auch die in Deutschland stationierten, ausgeweitet werden. Doch das führte zu Streit zwischen der Soldatenschaft und dem Dienstherrn, dem Ministerium.

Högl berichtet in ihrem Bericht zudem, dass die COVID-Impfpflicht damals nämlich an der Zustimmung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses (GVPA) scheiterte. Dieser ist das höchste Gremium, das die Interessen der Soldaten gegenüber dem Ministerium vertritt. Seine 35 Mitglieder werden von Soldaten gewählt.

„Nach einem monatelangen Streit erzielte schließlich ein Schlichtungsausschuss die Einigung“, heißt es in Högls Bericht. Worum sich der Streit genau drehte und wie die Einigung schlussendlich zustande kam, geht aus dem Jahresbericht nicht hervor.

Auf Nachfrage wollte sich das BMVg dazu auch nicht äußern: „Zu internen Gesprächen wird grundsätzlich keine Stellung genommen“, hieß es aus dem Ministerium. Die Sprecherin wollte auch nichts dazu sagen, wer die Mitglieder des GVPA bei der Einführung der Duldungspflicht waren.

Laut dem BMVg war der Streit um die Duldungspflicht das erste Mal in der 32-jährigen Geschichte des GVPA, dass der Schlichtungsausschuss angerufen werden musste.

Der Wehrmedizinischen Beirat (WMB) gab schließlich eine Empfehlung für eine COVID-Impfpflicht an die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer ab, welche dann per Anordnung und Tagesbefehl den Auftrag zur Umsetzung an die Bundeswehreinheiten gab.

RKI-Chef Mitglied des Wehrmedizinischen Beirats

Der WBM war es auch, der im Mai 2024 überraschend die Empfehlung gab, die COVID-Impfpflicht auf eine „empfohlene“ Impfung herabzustufen. Ihr folgte wieder das Verteidigungsministerium.

Dies geschah einen Tag vor dem Gerichtstermin um Lars M. am Bundesverwaltungsgericht am 29. Mai. In diesem Verfahren fechtete der Oberstabsbootsmann die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Duldungspflicht durch Kramp-Karrenbauer an.

Der WMB mit seinen bis zu 45 ehrenamtlichen Mitgliedern, die vom BMVg berufen werden, setzt sich aus zivilen und militärischen Experten verschiedener Fachrichtungen zusammen und berät den Verteidigungsminister in wehrmedizinischen Fragen.

Minister #Pistorius trifft heute den Wehrmedizinischen Beirat im BMVg. Ein Thema: Wie stellt die #Bundeswehr die sanitätsdienstliche Versorgung im Fall von Landes- & Bündnisverteidigung sicher und welche Rolle spielt dabei die zivil-militärische Zusammenarbeit? #Kriegstüchtigkeit pic.twitter.com/SFZbchOfAW

— Verteidigungsministerium (@BMVg_Bundeswehr) April 10, 2024

Zu seinen Mitgliedern gehör(t)en zum Beispiel Vertreter des Robert Koch-Instituts wie der ehemalige RKI-Chef Lothar Wieler und sein Nachfolger Lars Schaade und Mitglieder der Bundesärztekammer, wie sein Präsident Klaus Reinhardt.

Vorsitzender Richter des Wehrsenates am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist Richard Häußler. Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

Für Rechtsanwalt Siemund zwingen die ungeschwärzten Protokolle des Robert Koch-Instituts das Bundesverwaltungsgericht, seine damalige Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Duldungspflicht vom 7. Juli 2022 zu überprüfen. „Denn die wahren Tatsachen haben eine Einführung der Duldungspflicht damals nicht gerechtfertigt“, so der Jurist.

Mehrere Gerichtsverfahren gegen Soldaten, die die COVID-Impfung verweigert haben, sind noch bei verschiedenen Gerichten anhängig. „Deren Ausgang werde maßgeblich von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Fall von Lars M. abhängig sein“, erklärt Siemund.



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