Verteidigung fordert in NSU-Prozess maximal zehn Jahre Haft für Zschäpe

Maximal zehn Jahre Haft – so viel fordert die Verteidigung der NSU-Hauptangeklagten Beate Zschäpe.
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Beate Zschäpe mit ihrem Anwalt.Foto: MICHAELA REHLE/AFP/Getty Images
Epoch Times26. April 2018

Die Verteidigung der NSU-Hauptangeklagten Beate Zschäpe hat für die 43-Jährige eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als zehn Jahren gefordert.

Zschäpe sei der schweren Brandstiftung sowie in mehreren Fällen der Beihilfe zum schweren Raub, zum versuchten schweren Raub und zur räuberischen Erpressung schuldig, sagte ihr Verteidiger Hermann Borchert am Donnerstag im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München.

Für die zehn Morde und zwei Bombenanschläge, die dem NSU angelastet werden, sei sie nicht zu verurteilen.

Borchert bildete die Strafmaßforderung aus verschiedenen Einzelstrafen. Für die Brandlegung und Sprengung des letzten Verstecks des Trios Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Zschäpe sei eine Strafe von sechs Jahren angemessen. Für alle weiteren Taten je drei Jahre. Daraus lasse sich eine tat- und schuldangemesene Freiheitsstrafe von nicht mehr als zehn Jahren bilden.

Die Bundesanwaltschaft hatte dagegen gefordert, Zschäpe auch als Mittäterin an den zehn Morden und zwei Bombenanschlägen zu verurteilen. Die Karlsruher Ankläger fordern für sie eine lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie eine Sicherungsverwahrung.

Borchert und sein Koverteidiger Mathias Grasel sagten, für eine Sicherungsverwahrung gebe es keinen Anlass. Von Zschäpe seien keine Straftaten mehr zu erwarten. (afp)

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