Verstoß gegen das Grundgesetz: Unionsabgeordnete wollen Maas-Gesetze stoppen
Mehrere Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sprechen sich dagegen aus, zwei zentrale Gesetzesvorhaben von Justizminister Heiko Maas (SPD) noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen.
Vor allem das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, mit dem der Justizminister Facebook und andere Plattformen zur schnellen Löschung von Inhalten zwingen will, stößt laut „Focus“ auf schwere Bedenken.“Heiko Maas hat – zum wiederholten Male – handwerklich nicht sauber gearbeitet und ein unausgereiftes Gesetz vorgelegt“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Arnold Vaatz.
Laut „Focus“ hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages das Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Auftrag eines CDU-Bundestagsabgeordneten begutachtet. Die Parlaments-Sachverständigen kommen darin zu dem Ergebnis, dass Maas` Gesetzentwurf gegen das Grundgesetz und gegen Europarecht verstoße.
Auch gegen das Urheberrechtsänderungsgesetz, gegen das bereits 6.000 Wissenschaftler und Verleger protestieren, wachsen die Vorbehalte in der Unionsfraktion: Angesichts vieler offener Fragen sei es vier Wochen vor Ende der Legislaturperiode kaum durch den Bundestag zu bringen. „Die Regelungsentwürfe für Löschungen durch Private scheinen mir noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Die Zeit wird natürlich knapp“, so der CDU-Abgeordnete Vaatz.
Maas will allerdings bei seinem Plan bleiben, beide Vorhaben in den kommenden Wochen im Parlament abstimmen zu lassen. (dts)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion