Verschärfung des NetzDG: Soziale Medien sollen nicht nur löschen, sondern auch künftig ans BKA melden
Wer künftig auf Facebook, Twitter und YouTube volksverhetzende Inhalte oder gar Morddrohungen verbreitet, muss damit rechnen, dass seine Daten wie IP-Adresse und Portnummer an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeleitet werden. Dazu gehört beispielsweise auch das Posten eines Hakenkreuzes.
Bisher mussten die Plattformbetreiber fragliche Inhalte nur löschen, das reicht in Zukunft nicht mehr aus. Wer dieser Meldepflicht nicht nachkommt, soll mit einem Bußgeld bestraft werden.
Wie der „Spiegel“ dazu weiter berichtet, sind bloße Beleidigungen von dieser Meldepflicht jedoch ausgeschlossen. Verfolgt werden diese weiterhin nur, wenn der Betroffene selbst Anzeige erstattet.
Das Anfang 2018 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gibt Plattformbetreibern wie Twitter, Facebook und Youtube 24 Stunden Zeit, offenbar rechtswidrige Inhalte zu löschen, nachdem Nutzer diese gemeldet haben. Ist der Fall weniger eindeutig, haben die Seitenbetreiber sieben Tage Zeit.
Über die Löschvorgänge müssen die Anbieter alle sechs Monate in einem Transparenz-Bericht informieren. Damit soll Hass, Hetze und die Verbreitung von „Fake News“ im Netz unterbunden werden. Eine Pflicht zur Meldung an Behörden gab es bisher nicht, aber Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte zuletzt eine Verschärfung angekündigt. Im Oktober hatte sie im Kampf gegen Hetze im Internet die Wiedereinführung des Straftatbestands „Befürwortung von Straftaten“ von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gefordert.
Nun haben sich beide auf eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes geeinigt, laut Spiegel haben sich auch die Innenminister der Länder für das neue Verfahren ausgesprochen.
Hunderttausende Meldungen bei Twitter und YouTube
Bisher funktionierte die Umsetzung des NetzDG unter den Nutzern selbst schon recht gut. Nach Angaben von Twitter sollen im ersten Halbjahr 2019 etwa 470.000 Meldungen über rechtswidrige Beiträge bei dem Online-Portal eingegangen sein. Davon habe man rund 45.000 gelöscht oder gesperrt.
Bei YouTube waren es 300.000 eingegangene Beschwerden, wovon rund ein Viertel gelöscht wurde.
Bei Facebook sollen insgesamt 674 Beschwerden von Nutzern gegenüber anderen Nutzern eingegangen sein, in denen insgesamt 1050 Inhalte genannt wurden. Gelöscht wurden 349. Im NetzDG-Transparenzbericht von Facebook sind Aktivitäten des Fremdanbieters „Correctiv“ jedoch nicht berücksichtigt. Correctiv tritt als externer „Faktenprüfer“ für Facebook auf.
Die Bundesregierung hofft nun darauf, dass die Länder Schwerpunktstaatsanwaltschaften mit den Anklagen gegen die Hetzer betrauen. Allerdings erfordert das „spezialisierte Ermittler“, wie Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) im Spiegel warnt. Neue Gesetze zu beschließen wäre demnach einfacher, als Stellen für neues Personal zu beschaffen, so Havliza. (nmc)
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