Verordnung zur Telekommunikationsüberwachung scheitert im Bundesrat

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Mobilfunkantennen auf einem Gebäude. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times17. Dezember 2021

Im Bundesrat ist eine Verordnung gescheitert, die Details zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) regeln sollte. Die Vorlage verfehlte am Freitag in der Länderkammer die erforderliche Zustimmung. Die Verordnung sollte die Art und Weise regeln, in der Telekommunikationsunternehmen an Überwachungsmaßnahmen mitwirken müssen. Sie kann nunmehr nicht in Kraft treten.

Grundlage für den Verordnungsentwurf war das sogenannte Artikel-10-Gesetz, das Eingriffe in die Grundrechte des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses regelt. Für die TKÜ muss eine spezielle Software auf das Endgerät der überwachten Person geladen werden. Damit dies unbemerkt geschieht, müssen die Unternehmen, über deren Anlagen der Datenstrom läuft, kooperieren.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte die Entscheidung des Bundesrates. „Das Scheitern zeigt, dass die derzeitigen Rechtsgrundlagen, die die Verordnung konkretisiert hätte, keine angemessene Akzeptanz besitzen“, erklärte er in Berlin. „Umso mehr setze ich mich dafür ein, dass wir die Zielvorstellungen des Koalitionsvertrages hierzu zügig umsetzen.“

Dazu gehöre, „dass wir die rechtlichen Anforderungen zum Schutz der digitalen Privatsphäre erhöhen und streng ausgestalten“. Außerdem werde geprüft, „ob ein so eingriffsintensives Ermittlungsinstrument in die Hände der Nachrichtendienste gehört“, fügte Buschmann hinzu.

Demgegenüber bezeichnete die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), das Scheitern der Vorlage als „schlechte Nachricht für die Sicherheit in diesem Land“.

Union und SPD hätten im Frühjahr dem Verfassungsschutz zur Verhinderung von Terror und schweren Straftaten die Befugnis zur sogenannten Quellen-TKÜ eingeräumt. Die Verordnung habe nun die Details der Mitwirkung der Firmen regeln, aber keine neuen Befugnisse schaffen sollen, erklärte Lindholz. Umso unverständlicher sei die Ablehnung der Verordnung im Bundesrat.“

FDP und Grüne machten damit ein wichtiges Instrument des Verfassungsschutzes auch zur Aufdeckung „rechtsextremistischer“ Netzwerke „ein Stück weit unbrauchbar“. (afp/dl)



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