Vermögen von Kriminellen: Auch nachträglich einziehbar
In dem Entwurf, der der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt, heißt es, ein großer Teil der Straftaten diene "der Erzielung rechtswidriger Vermögensvorteile".
Nachhaltige Kriminalitätsbekämpfung erfordere deshalb "eine wirksame strafrechtliche Vermögensabschöpfung". Um dieses Ziel zu erreichen, sei "ein gesetzliches Instrumentarium nötig, das eine effektive rechtsstaatliche Einziehung" der Vermögenswerte gewährleiste. Das geltende Recht werde dem aber nicht gerecht.
Zwar gäben das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung schon jetzt ein "Abschöpfungsmodell" an die Hand. Dieses sei "jedoch äußerst komplex" und "mit zahlreichen rechtlichen Zweifelsfragen belastet". Gerichtsentscheidungen zur Vermögensabschöpfung seien deshalb bisher "in hohem Maße fehleranfällig".
Wegen der Komplexität der geltenden Regeln und der hohen Arbeitsbelastung der Strafjustiz würde derzeit außerdem "häufig" sogar ganz auf das Abschöpfen von Vermögen verzichtet. Das sei "weder kriminalpolitisch noch unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten befriedigend".
Um dies zu ändern, soll das Recht zur Vermögensabschöpfung vollständig neu geregelt werden. Kernstück ist dabei eine deutliche Vereinfachung der bisher extrem aufwendigen Opferentschädigung.
Außerdem soll künftig die Entscheidung über die Vermögenseinziehung vom Strafverfahren abgetrennt werden können. Dadurch hofft das Justizministerium, die Verfahren beschleunigen zu können. Mit dem Gesetzentwurf sollen aber auch Lücken im Strafrecht geschlossen werden, die es bisher gibt.
Künftig soll Vermögen etwa auch nachträglich abgeschöpft werden können. Bisher sind den Gerichten die Hände gebunden, wenn Vermögenswerte der Verurteilten erst bekannt werden, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist.
Im Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität soll es künftig auch möglich sein, dass aus Straftaten herrührendes Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten Straftat eingezogen wird.
Laut Lagebild des Bundeskriminalamts wurden 2014 nur in jedem vierten Verfahren aus dem Bereich der organisierten Kriminalität "vermögensabschöpfende Maßnahmen durchgeführt". Dabei konnten 90 Millionen Euro gesichert werden. Dies war aber nur ein Bruchteil der Erträge der Täter.
Union und SPD hatten sich bereits bei ihren Koalitionsverhandlungen Ende 2013 allgemein auf Änderungen verständigt. Im Koalitionsvertrag heißt es unter anderem: "Wir regeln, dass bei Vermögen unklarer Herkunft verfassungskonform eine Beweislastumkehr gilt, so dass der legale Erwerb der Vermögenswerte nachgewiesen werden muss."
Diesen Auftrag hat das Justizministerium jetzt umgesetzt. Der Gesetzentwurf ging am Freitag in die Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien. (dts)
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