Verkaufsschlager: 250.000 Deutschlandtickets in drei Tagen
Die Deutsche Bahn hat in den ersten Tagen nach dem Verkaufsstart eine große Nachfrage nach dem 49-Euro-Abo für den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr verzeichnet. „Die Nachfrage ist enorm. In den ersten drei Tagen des Vorverkaufs wurden allein bei der Bahn 250.000 Deutschlandtickets gekauft“, sagt Regionalverkehrsvorständin Evelyn Palla gegenüber „Bild am Sonntag“.
Am vergangenen Montag, 3. April, hat der offizielle Vorverkauf des Deutschlandtickets begonnen. Das 49-Euro-Ticket gilt ab dem 1. Mai in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Deutschland, also im Bahn-Regionalverkehr, in Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen. Nicht enthalten sind Fernbusse und Fernzüge wie ICE, EC und IC der Deutschen Bahn und anderer Anbieter.
Monatlich kündbares Abo
Das Deutschlandticket soll dazu beitragen, den öffentlichen Verkehr attraktiver zu gestalten und viele neue Fahrgäste in Busse und Bahnen zu locken, sprich, den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu fördern. Bestellt werden kann das Ticket beispielsweise bei Verkehrsverbünden oder über die „Dein Deutschlandticket“-App.
Das Ticket wird hauptsächlich in digitaler Form per Smartphone-App ausgegeben werden, jedoch besteht auch die Möglichkeit einer Chipkarte, die als Übergangsvariante auch in ausgedruckter Form akzeptiert wird.
Um die Fahrkarten-Flatrate zu nutzen, muss ein Abonnement abgeschlossen werden, welches jedoch monatlich kündbar ist. Das 49-Euro-Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar. Mitnahmeregeln etwa für Familienangehörige, abends oder am Wochenende sind bisher in der Regel nicht vorgesehen. Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahren, deren Mitnahme in der Regel auch sonst kostenfrei ist.
Pendler profitieren besonders, Jobtickets noch günstiger
Noch günstiger soll das Deutschlandticket für Pendler durch eine zusätzliche Jobticket-Regelung werden. Ein Monatsabo könnte in dem Fall 34,30 Euro oder noch weniger kosten, sofern der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent als Zuschuss gewährt. Bestehende Aboverträge bei Verkehrsunternehmen und -verbünden, die Laufzeiten über den 1. Mai hinaus haben, können auf das 49-Euro-Ticket umgestellt werden.
Besonders werden Pendler aus dem Umfeld größerer Städte profitieren. Weniger attraktiv ist das 49-Euro-Ticket für ÖPNV-Nutzer, die bereits vergünstigte Angebote wie Sozialtickets in Anspruch nehmen. Wer also häufig Sonderregelungen wie Mitfahrangebote nutzt, sich mit anderen Menschen ein Ticket teilt oder an wessen Wohnort die Verkehrsanbindung besonders schlecht ist, für den lohnt sich das neue Ticket kaum.
Aufgepasst! Flatrate-Fahrkarte nicht für alle Züge gültig
Was unkompliziert klingt – ein monatlich kündbares, deutschlandweit geltendes Ticket zum vergleichbar günstigen Einheitspreis –, hat aber auch einen Haken, wie schon seinerzeit das 9-Euro-Ticket: Es gilt nicht für alle Regional-Express-Verbindungen, einige Linien sind ausgenommen. Das bedeutet, nicht alle Regionalexpress-Züge können mit dem 49-Euro-Ticket genutzt werden. Deshalb empfiehlt die Deutsche Bahn, vor Antritt der Fahrt die Verbindungsdetails zu überprüfen, um als Fahrgast nicht versehentlich in einem Regional-Express-Zug zu landen, für den das Deutschlandticket nicht gilt.
Der Hintergrund: Auf mehreren Strecken sind Intercity-Züge des DB-Fernverkehrs unterwegs, die zwar für Nutzer von Nahverkehrsfahrkarten freigegeben sind, aber nach ihren Tarifbestimmungen nicht als Nah- beziehungsweise Regionalverkehrszüge gelten. Die „fr“ fasst die Ausnahmestrecken, für die das Deutschlandticket nicht gilt, zusammen:
- Berlin Hbf – Elsterwerda
- Berlin Südkreuz/Berlin Spandau – Prenzlau (hier auch ICE)
- Potsdam – Berlin Hbf – Cottbus
- Dresden Hbf – Freiberg (Sachsen) – Chemnitz Hbf
- Dortmund – Dillenburg (Hessen)
- Bremen Hbf – Oldenburg (Oldb) – Emden Außenhafen / Norddeich Mole
- Rostock Hbf – Ribnitz-Damgarten West – Stralsund
- Erfurt – Weimar – Jena – Gera
- Stuttgart Hbf – Horb – Singen (Htw) – Konstanz
Ob das Deutschlandticket zu diesen Konditionen ein Dauerbrenner wird, ist noch nicht entschieden. Der Gesetzgeber betont bislang, die 49 Euro seien ein „Einstiegspreis“. Für den Fall beispielsweise, dass die für die Verkehrsunternehmen zugesagten Mittel zum Ausgleichen ihrer Verluste wegen des Tickets nicht ausreichen, ist die Möglichkeit vorgesehen, den Preis künftig zu erhöhen.
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