Vergewaltigung in Freiburg: Hauptverdächtiger ist Intensivtäter
Im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung einer 18-jährigen Frau in Freiburg handelt es sich bei dem Hauptverdächtigen um einen sogenannten Intensivtäter.
Er habe mehrere Körperverletzungsdelikte und zwei mutmaßliche Taten mit Sexualbezug verübt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Freiburg am Freitag mit.
Bei den identifizierten und dringend Tatverdächtigen handelt es sich um sieben syrische Staatsangehörige im Alter von 19 und 29 Jahren und einen 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen, so die Polizei weiter.
Alle Festnahmen seien binnen einer Woche erfolgt. Zudem habe man Hinweise, dass mehrere Tatverdächtige Mitglied in der kurdischen Miliz YPG seien. Diese Hinweise konnten aber noch nicht hinreichend belegt werden, so die Beamten weiter.
Die Geschädigte habe bei einem Disco-Besuch in der Nacht zum 14. Oktober eine Droge in Tablettenform, vermutlich sogenanntes „Ecstasy“, zusammen mit einem Getränk konsumiert.
Wenig später, vermutlich kurz nach Mitternacht, verließ die Frau das Lokal mit einem Mann, der zur Tatzeit 21 Jahre alt war. Dieser Mann, der mutmaßlich syrischer Staatsangehöriger ist, konnte als Täter identifiziert werden, der dem Opfer nicht näher bekannt war, so die Beamten weiter.
An einer nahegelegenen Baumgruppe soll es gegen den erkennbaren Willen der 18-Jährigen zu sexuellen Handlungen und letztlich auch zur Vergewaltigung durch den damals 21-Jährigen gekommen sein.
Der Tatverdächtige sei danach zum Club zurückgegangen und mehreren Personen gesagt haben, dass das Opfer wehrlos in dem Wäldchen liege, so die Polizei weiter.
Mehrere Männer, von denen mittlerweile sieben identifiziert werden konnten, sollen dann in der Folgezeit nach und nach zu der wehrlosen Geschädigten gegangen sein und ebenfalls sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben.
Auch diese weiteren sieben Personen sind dringend verdächtig, die junge Frau vergewaltigt zu haben. Der genaue Tathergang ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen, so die Polizei weiter. Auch die Frage, ob, ab wann und inwieweit das Opfer infolge der Einnahme von Substanzen wehrlos war, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen, so die Beamten weiter. (dts)
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