Karlsruhe-Urteil: Gehälter von Richtern und Staatsanwälten in Berlin jahrelang zu niedrig

Titelbild
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Jahr 2017. (L-R: Peter Müller, Vorsitzender Andreas Vosskuhle, Peter M. Huber, Sibylle Kessal-Wulf, Ulrich Maidowski.)Foto: iStock
Epoch Times28. Juli 2020

Richter und Staatsanwälte in Berlin haben jahrelang verfassungswidrig niedrige Gehälter bekommen. Die Besoldung habe nicht genügt, um ihnen „einen nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen“, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach seinem entsprechenden Urteil am Dienstag mit. Betroffen sind demnach mehrere Besoldungsgruppen zwischen 2009 und 2015. Der Gesetzgeber muss nun verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens zum 1. Juli 2021 treffen.

Außerdem sei eine rückwirkende Behebung hinsichtlich derjenigen Richter und Staatsanwälte erforderlich, die sich gegen die Höhe ihrer Besoldung „zeitnah  mit den statthaften Rechtsbehelfen“ gewehrt hätten. Unerheblich sei, ob ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebe.

Das Gericht erklärte in seiner ausführlichen Urteilsbegründung darüber hinaus, dass bei der Festlegung der Grundgehaltssätze „die Sicherung der Attraktivität des Amtes eines Richters oder Staatsanwalts für entsprechend qualifizierte Kräfte, das Ansehen dieses Amtes in den Augen der Gesellschaft, die von Richtern und Staatsanwälten geforderte Ausbildung, ihre Verantwortung und ihre Beanspruchung nicht hinreichend berücksichtigt“ wurde.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Besoldung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Kläger im Ausgangsverfahren waren ein Vorsitzender Richter sowie ein Richter am Berliner Landgericht, außerdem die Witwe eines verstorbenen Richters am Kammergericht.

FDP-Politiker:“Eine grossartige Entscheidung aus Karlsruhe!“

Der Berliner Marcel Luthe (FDP), Mitglied der Ausschüsse für Inneres und Recht im Abgeordnetenhaus der Hauptstadt erfreut das Urteil aus Karlsruhe: „Eine sehr richtige Entscheidung, die dem Senat aufzeigt, welche Bedeutung gut ausgebildete, engagierte und entsprechend besoldetete Richter – und andere Beamte – für die Sicherung des Rechtsstaats haben.“

Und er führt weiter aus: Der noch unter rot-rot begonnene – sozialistische – Versuch, die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten ihrer wichtigen Aufgabe und Qualifikation zu entkoppeln und zu nivellieren, sei damit endlich – nach über zehn Jahren – gestoppt worden.

Er sieht mit dem Urteil die Möglichkeit verbunden, dass es auch Veränderungen bei der Besoldung der Polizeibeamten geben könnte: „Mit den gleichen Erwägungen dürfte auch die A-Besoldung, die etwa für weite Teile der Polizei entscheidend ist, ebenfalls verfassungswidrig sein.“

Luthe: „Statt planwirtschaftlichem Umbau – nun wieder der Rechtsstaat“

Er freue sich, dass Berlin nun endlich gezwungen sein würde, „die Bedeutung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz wieder ausreichend zu würdigen“. Die dafür notwendigen Mittel müssten durch sofortige Aufgabe rot-rot-grüner Ideologieprojekte freigesetzt werden; „statt planwirtschaftlichem Umbau der Stadt muss nun wieder der Rechtsstaat finanziert werden“.

„Eine grossartige Entscheidung aus Karlsruhe!“ Berlin würde sich ändern – auch mal in die richtige Richtung, so der FDP-Politiker. (afp/sua/er)



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