„Verfassungswidrig“: Opposition gegen Steuer-ID als umfassende „Bürgernummer“

Dem jüngst im Bundestag angenommenen Gesetz zur Registermodernisierung zufolge soll aus der Steuer-ID künftig eine Bürgernummer für alle Verwaltungszwecke werden. Befürworter freuen sich über mehr Effizienz in Behörden, Kritiker fürchten um den Datenschutz.
Von 15. Februar 2021

Die Grünen wollen ihren Einfluss im Bundesrat geltend machen, um das sogenannte Registermodernisierungsgesetz zu kippen, das der Bundestag Ende Januar mit den Stimmen der Regierungskoalition in der vom Innenausschuss geänderten Fassung angenommen hat.

Kern des Vorhabens ist es, die Steuer-Identifikationsnummer, die jedem Einwohner des Landes zugeteilt wurde, zu einem universellen Identifikationszeichen zu machen, das natürliche Personen in allen Bereichen der Verwaltung nutzen können.

Während sich die Regierung davon eine beiderseitige Erleichterung behördlicher Vorgänge erhofft – so könnte die Verwendung der Steuer-ID künftig beispielsweise die erforderliche Vorlage einer Geburtsurkunde ersetzen –, befürchten Kritiker eine Unterhöhlung von Datenschutz-Bestimmungen.

Normenkontrollrat: Verwaltung „wie vor hundert Jahren“

Auf den Weg gebracht hatte das Vorhaben ursprünglich der Deutsche Normenkontrollrat. Dieser spricht mit Blick auf das Bundestags-Ja zum Registermodernisierungsgesetz in einer Erklärung von einem „Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung“.

Gegenüber dem „MDR“ klagt der Vorsitzende des Gremiums, Johannes Ludewig, Deutschlands Verwaltung sei „zum Teil noch so organisiert wie vor hundert Jahren“. In vielen Fällen müsste der Bürger, um einen Vorgang erledigt zu bekommen, mehrere unterschiedliche Behördenstellen aufsuchen.

Das neue Gesetz würde jedoch den Austausch der Daten zwischen den Ämtern erleichtern, da eine bestimmte Urkunde bereits im System hinterlegt sei und die Information darüber der Steuer-ID, die nunmehr zur universalen „Bürgernummer“ werde, eindeutig zugeordnet sei.

Verwechslungen aufgrund falsch geschriebener Namen oder Geburtsdaten wären seltener, auch die Nutzung von Mehrfachidentitäten zur Erlangung von Leistungen würde erschwert.

Anträge der Opposition ohne Mehrheit

Die Kehrseite der Neuregelung wäre jedoch, dass die technische Verknüpfung von Daten auch dort möglich wäre, wo es sachlich nicht geboten wäre, mahnt Ralf Lunau von der Hochschule Meißen gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Sender. Dies ist auch das Hauptargument der Opposition, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen die „Registermodernisierung“ geltend macht.

Die Vorkehrungen, die der Gesetzestext trifft, um die Zulässigkeit der Anfrage zu prüfen und dem betroffenen Bürger die Nachvollziehbarkeit des Flusses seiner Daten zu ermöglichen, reichen AfD, FDP, Grünen und Linkspartei nicht aus.

Die Liberalen brachten einen eigenen Antrag ein, dessen Gegenstand eine Registermodernisierung ohne Nutzung der Steuer-ID war. Auch ein Gegenantrag der Grünen zur „verfassungskonformen Registermodernisierung“ ohne Nutzung der Steuer-ID fand keine Mehrheit.

Ein AfD-Antrag, der eine „Systematik bereichsspezifischer Personenkennzeichen als Identifikator nach österreichischem Vorbild“ favorisierte, die jedoch nicht öffentlich bekannt gegeben werden sollten, wurde zur Beratung in den Ausschuss verwiesen.

„Datencockpit“ soll Transparenz schaffen

Die Bundesregierung ist von der Ausgewogenheit und verfassungskonformen Ausgestaltung ihres Ansatzes jedoch überzeugt. Das Gesetz stelle lediglich einen logischen zweiten Schritt zur Umsetzung des bereits in Kraft befindlichen Onlinezugangsgesetzes dar.

Dieses sehe die Schaffung einer Identifikationsnummer vor, die einer Prüfung und Pflege von Daten dienen solle, die von unterschiedlichen Stellen der Verwaltung verwendet werden würden.

Die Daten sollten „aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt“ werden können. Um transparent nachvollziehbar machen zu können, wer wessen Daten wann und zu welchem Zweck abgerufen habe, solle ein „Datencockpit“ aufgebaut werden. Die bereits vorhandene Steuer-Identifikationsnummer zu dieser umfassenden Bürgernummer im Sinne des Onlinezugangsgesetzes auszubauen, mache diese zum „einheitlichen nicht-sprechenden Identifikationsmerkmal“.

Steuer-ID als Kern eines „einheitlichen Personenkennzeichens“?

Die Opposition verweist unterdessen auf das „Volkszählungsurteil“ aus dem Jahr 1983, demzufolge „eine umfassende Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit durch die Zusammenführung einzelner Lebens- und Personaldaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger“ als verfassungswidrig zu betrachten wäre.

Das Höchstgericht betonte damals das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als „Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen“.

Als Beispiel für eine unzulässige Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nannte das Bundesverfassungsgericht die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens. Die „Bürgernummer“, so heißt es vonseiten der Gegner des neuen Registergesetzes, stelle ein solches dar.

Registermodernisierung soll Einsparungen bis zu sechs Milliarden Euro ermöglichen

Der Normenkontrollrat sieht dies anders. Der Entwurf sei im Lichte dieser Vorgaben geprüft und sogar im Bundestag selbst noch einmal nachgeschärft worden. Die hohen Datenschutzanforderungen des BVerfG seien erfüllt, heißt es aus den Reihen der Befürworter der Reform. Dennoch sei es gelungen, eine alltagstaugliche und effiziente Neuregelung auf den Weg zu bringen.

Das Registermodernisierungsgesetz könne bei zügiger Umsetzung zu jährlichen Kosteneinsparungen von 3,8 Milliarden Euro in der Verwaltung und bei Bürgern führen, heißt es aus dem von Johannes Ludewig geleiteten Gremium. Und es gäbe sogar noch Luft nach oben:

„Weitere 2,2 Milliarden Euro Entlastungen könnten für die Wirtschaft realisiert werden, wenn ein entsprechendes Gesetz für Wirtschaftsregister auf den Weg gebracht wird.“

 



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