Sachsen: Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsextremistisch ein
Eine mehrjährige Prüfung habe „unzweifelhaft“ ergeben, dass der AfD-Landesverband verfassungsfeindliche Ziele verfolge, erklärte der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz, Dirk-Martin Christian, am Freitag in Dresden. Nach den Landesverbänden in Thüringen und Sachsen-Anhalt ist die sächsische AfD der dritte Landesverband der Partei, der als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde.
Zuvor hatte der Verfassungsschutz die sächsische AfD vier Jahre lang beobachtet, zunächst als Prüffall und seit Februar 2021 als sogenannten Verdachtsfall. „An der rechtsextremistischen Ausrichtung der AfD Sachsen bestehen keine Zweifel mehr“, erklärte Christian nun.
Dem sächsischen Verfassungsschutz zufolge richten sich zahlreiche inhaltliche Positionen des AfD-Landesverbands gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zum Beispiel in der Migrationsfrage gegen die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde. Die Partei vertrete „typische völkisch-nationalistische Positionen“ und schüre „fortwährend Ängste und Ressentiments gegen Ausländer“, erklärte der Verfassungsschutzpräsident.
Der Verfassungsschutz sieht zahlreiche Belege für eine enge Vernetzung der AfD in Sachsen mit Akteuren aus der rechtsextremistischen Szene, darunter die rechtextremen Freien Sachsen, die Identitäre Bewegung und Pegida.
Sachsens AfD-Landes- und Fraktionschef Jörg Urban erklärte, die Einstufung als gesichert rechtsextreme Partei entbehre „jeder sachlichen Grundlage“. Der Verfassungsschutz sei längst „zum Regierungsschutz mutiert“. Die Entscheidung habe vor der Landtagswahl im kommenden September „allein wahltaktische Motive“.
Die Linke nannte den Schritt „überfällig“. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, Kerstin Köditz, forderte die sächsische Landesregierung auf, sich nun im Bundesrat für die Vorbereitung eines Antrags zum Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht vorzubereiten. Nach Auffassung der sächsischen Grünen-Fraktion muss nun auch geprüft werden, inwieweit Beamte, die Funktionsträger der AfD sind, „aus dem Staatsdienst zu entfernen sind“.
Bereits im April hatte der Verfassungsschutz die Jugendorganisation der AfD, den sächsischen Landesverband der Jungen Alternative, als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Eine solche Einstufung hat zur Folge, dass der Verfassungsschutz geheimdienstliche Mittel ohne Einschränkungen einsetzen kann, um Informationen über extremistische Aktivitäten zu gewinnen. (afp)
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