Verfassungsschutz: Haldenwang will nach „Lageverschärfung im Rechtsextremismus“ den Bundestrojaner

In Anbetracht steigender und sich verändernder Risiken werden Deutschlands Nachrichtendienste über Gebühr in ihren Befugnissen und Möglichkeiten beschränkt. Dies beklagten die Chefs des Verfassungsschutzes, des BND und des MAD in Berlin.
Titelbild
Präsident des Verfassungsschutzes Thomas Haldenwang.Foto: Oliver Berg/dpa
Von 31. Oktober 2019

Deutsche Leitmedien berichteten bezüglich der öffentlichen Anhörung mit den drei deutschen Geheimdienst-Chefs am Dienstag (29.10.) vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium im Bundestag vor allem über die spürbare Akzentverschiebung, die sich im Bundesamt für Verfassungsschutz seit der Amtsübernahme durch Thomas Haldenwang im November 2018 abzeichnet.

Der Nachfolger des infolge öffentlicher Kritik an der Bundesregierung entlassenen Hans-Georg Maaßen hat sich in den Medien und auf der Linken bis dato deutlich mehr Freunde gemacht. Er stellt den Rechtsextremismus als Herausforderung in den Vordergrund. In diesem Zusammenhang warnt er davor, dass eine klare Unterscheidbarkeit zwischen einer extremistischen Rechten und dem konservativen Lager nicht mehr vorhanden sei. Zudem stellte das Bundesamt eine neue Hotline mit dem Namen „RechtsEX“ vor. Über diese könnten sich Bürger mit Hinweisen zu „Rechtsextremisten und sogenannten Reichsbürgern“ melden.

Linksextremismus durch Mainstreaming überwunden?

Gleichzeitig tritt das Bedrohungspotenzial durch islamistischen Extremismus in den Hintergrund, von Linksextremismus ist so gut wie keine Rede mehr. Nicht zuletzt im Sympathisantenumfeld von Haldenwangs Vorgänger Maaßen wird dies – wie bereits die Vorgeschichte seiner Entlassung – als Indiz dafür interpretiert, dass der Linksextremismus vielleicht deshalb vernachlässigt werde, weil er bis ins bürgerliche Lager hinein ein Mainstreaming erfahren habe.

Was eher am Rande zur Sprache kam, war, dass Haldenwang sowie die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), Bruno Kahl, und des Militärischen Abschirmdienst (MAD), Christof Gramm, im Rahmen der Anhörung auch weitreichende technische Möglichkeiten und Befugnisse für ihre Dienste gefordert hatten.

Wie das IT-Portal „heise online“ berichtet, klagte Haldenwang insbesondere über fehlende Handhabe, um Online-Plattformen besser überwachen zu können. Dies müsse sich ändern und dabei sollten auch Optionen wie die eines „Bundestrojaners“ nicht als Tabu betrachtet werden.

Verstärkte Risiken verschärften, so der Verfassungsschutz-Chef, „auch den Bedarf an Befugnissen wie Online-Durchsuchungen oder der Quellen-Telekommunikationsüberwachung“. Fälle wie der jüngste Anschlag in Halle/Saale zeigten, wie sich potenzielle Täter über abgeschirmte Kommunikation radikalisierten. Messenger-Dienste und Image-Boards spielten eine entscheidende Rolle im Bereich der Emotionalisierung in Echokammern des Internets.

„Gefährliche Einzelpersonen mitplotten“

Vor diesem Hintergrund strebe seine Behörde es an, so Haldenwang, Ereignisse im Internet besser beobachten zu können und dabei auch „gefährliche Einzelpersonen mitzuplotten“. Dazu reichten die derzeit zur Verfügung stehenden Instrumente jedoch nicht in jedem Fall aus. Es seien weitere Optionen wie der Staatstrojaner-Einsatz für den Zugriff auf Kommunikation und Daten vor einer Ver- oder nach einer Entschlüsselung nötig.

BND-Chef Kahl stieß ins gleiche Horn und erklärte, es sei für die Politik immer schwerer kalkulierbarer, „wo welcher Brandherd wann und in welcher Intensität aufflammt“. Um dem Auslandsnachrichtendienst die Bewältigung seiner Herausforderungen dauerhaft zu ermöglichen, seien vier Voraussetzungen zu gewährleisten: qualifiziertes Personal, eine „technische Ausstattung auf der Höhe der Zeit“, gesetzliche Befugnisse, die „den tatsächlichen Bedrohungen entsprechen“ sowie eine noch engere Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden.

Die Fähigkeiten und Befugnisse, die dem BND zugänglich seien, müssten den tatsächlichen technischen Möglichkeiten angepasst werden. Wenn sich beispielsweise ein deutscher Gefährder im Ausland im Aufklärungsbereich des BND bewege und verschlüsselt über sein Smartphone kommuniziere, so Kahl, dürfe der Bundesnachrichtendienst nach geltendem Recht nicht verdeckt in sein Mobiltelefon eindringen. Dies gelte selbst dann, wenn „ausländische Dienste uns darauf hinweisen, dass die Person in terroristische Aktivitäten oder in die Schleusung von Migranten verstrickt ist“.

Hier sollte „auch der BND eine Rechtsgrundlage bekommen, wie sie das Bundeskriminalamt bereits besitzt“.



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