Verfassungsschutz führt BDS-Bewegung als extremistischen Verdachtsfall

Der Bundestag hatte 2019 die BDS-Boykottaufrufe verurteilt. Das Parlament stellte fest, dass Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung „antisemitisch“ seien und das Existenzrecht Israels in Frage stellten. Nun hat der Verfassungsschutz BDS als extremistischen Verdachtsfall eingestuft.
So offen wie hier auf einer Demonstration tritt Antisemitismus nicht immer zu Tage.
So offen wie hier auf einer Demonstration tritt Antisemitismus nicht immer zu Tage.Foto: -/Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e.V./dpa
Epoch Times18. Juni 2024

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gegen Israel gerichtete Boykottbewegung BDS als extremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Bewegung weise „Bezüge zum säkularen palästinensischen Extremismus“ auf, heißt es im am Dienstag veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2023. Demnach „liegen hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vor, dass BDS unter anderem „gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstößt“.

Die international aktive Bewegung Boycott, Divestment and Sanctions (BDS – deutsch: Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) war 2005 ins Leben gerufen worden. Sie fordert aus Protest gegen die Behandlung der Palästinenser eine wirtschaftliche und politische Isolation Israels. Propagiert werden ein totaler wirtschaftlicher Boykott, der Abzug von Investitionskapital sowie Sanktionen gegen den Staat Israel.

Nach dem brutalen Großangriff der radikalislamischen Hamas auf Israel im Oktober hätten sich BDS-nahe Gruppierungen „vielfach an israelfeindlichen Versammlungen“ beteiligt, heißt es im Verfassungsschutzbericht. Zudem wird dort auf einen zur BDS-Gründung veröffentlichten Aufruf verwiesen, der ein Ende der Besatzung „allen arabischen Landes“ verlange. Dies sei „als Forderung nach ‚ganz Palästina‘ im Sinne einer Beendigung der staatlichen Existenz Israels zu verstehen“. Entsprechende Forderungen würden von BDS-nahen Gruppierungen auch in Deutschland regelmäßig bei öffentlichen Versammlungen propagiert.

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) begrüßte die erstmalige Einstufung von BDS als extremistischen Verdachtsfall. Es müssten „alle Formen des Antisemitismus gleichermaßen konsequent bekämpft werden“, erklärte Vereinspräsident Volker Beck. „Mit der Verharmlosung von oder gar dem Sympathisieren einiger Kultureinrichtungen mit BDS muss endlich Schluss sein.“ Hier brauche es eine Debatte.

Der Bundestag hatte 2019 die BDS-Boykottaufrufe verurteilt. Das Parlament stellte fest, dass Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung „antisemitisch“ seien und das Existenzrecht Israels in Frage stellten. Der Bundestag forderte die Bundesregierung sowie Länder, Städte und Gemeinden auf, keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung zu unterstützen.

Unterstützer der Kampagne klagten gegen den Bundestagsbeschluss. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies die Klage im Juni 2023 zurück und erklärte sich nicht für zuständig. (afp/er)



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