Verfassungsschutz darf AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen
Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte der Behörde am Dienstag diese Bezeichnung der Partei. Damit hatte ein Eilantrag der AfD Erfolg.
Der Bundesverfassungsschutz hatte im vergangenen Monat die AfD insgesamt zum Prüffall erklärt, bei dem offen zugängliche Quellen ausgewertet werden.
Weil damit aber noch keine offizielle Entscheidung getroffen worden sei, fehle es dem Verfassungsschutz an einer juristischen Grundlage für diese „öffentlich-diskreditierende Mitteilung“, argumentierte die AfD in der Klageschrift. Für jede Wiederholung dieser Formulierung soll das BfV nach dem Willen der AfD ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro bezahlen.
(afp/rls)
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