„Verfassungsrechtlich nicht tragbar“: Gewerkschaft der Polizei geht auf Distanz zum Polizeiaufgabengesetz

Die Gewerkschaft der Polizei übt Kritik am Polizeiaufgabengesetz, das am Dienstagnachmittag im bayerischen Landtag verabschiedet werden soll.
Epoch Times15. Mai 2018

Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, hat Kritik am Polizeiaufgabengesetz geübt, das am Dienstagnachmittag im bayerischen Landtag verabschiedet werden soll.

„Das Polizeiaufgabengesetz enthält Regelungen, die nicht dazu dienen, das Vertrauen zwischen der Bevölkerung und der Polizei zu stabilisieren“, sagte er der „Berliner Zeitung“ (Dienstagausgabe). „Sie sind eher darauf angelegt, Misstrauen in den Staat zu säen.“

Radek fügte hinzu: „Man sollte sich gut überlegen, ob man ein solches Gesetz haben möchte. Es ist mit einer bürgernahen Polizei nicht mehr in Einklang zu bringen.“

Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erklärte der „Berliner Zeitung“: „Das Polizeiaufgabengesetz senkt die Eingriffsschwelle für die Polizei unverhältnismäßig ab. Im Ergebnis werden eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen – etwa das Durchsuchen von Smartphones und Tablet-Computern – auch ohne richterliche Anordnung ermöglicht. Dies halte ich für verfassungsrechtlich nicht tragbar.“

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) erneuerte seine Absicht, gegen das Gesetz klagen zu wollen und zeigte sich angesichts dessen sehr optimistisch. „Mit der Erweiterung der drohenden Gefahr verhalten sich die Bayern absolut verfassungswidrig“, sagte er der „Berliner Zeitung“.

„Sie werden damit scheitern. Karlsruhe betont immer wieder die Schutzfunktion, die der Staat für die Intimsphäre hat. Es sind nicht so sehr die einzelnen Maßnahmen allein, es sind die Summe und das Übermaß an Maßnahmen, die uns immer weiter in einen Überwachungsstaat hineinziehen.“ (dts)



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