Verfassungsrechtler hält Vergesellschaftung für unvereinbar mit Grundgesetz
Der Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Freien Universität Berlin, Helge Sodan, hält die Vergesellschaftung von Großbetrieben wie BMW oder Deutsche Wohnen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
„Unzulässigen Sozialisierungsbestrebungen kann durch die in der rechtswissenschaftlichen Literatur vertretene restriktive Auslegung des Artikel 15 begegnet werden“, schreibt Sodan in einem Gastbeitrag für den „Tagesspiegel“.
Diese betreffe „die Anforderungen an die Anerkennung als sozialisierungsfähige Güter ebenso wie die konsequente Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit“, schreibt der Verfassungsrechtler weiter. (dts)
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