Verfassungsklage gegen Homoehe: Kommt CSU-Entscheidung noch vor Bundestagswahl?

Ist die Homoehe verfassungswidrig, ja oder nein? Die bayerische CSU will nun monatelang prüfen, ob sie in Karlsruhe klagt. Dies könnte politisches Taktieren sein, vermutet ein Elternbündnis.
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Die CSU will monatelang prüfen, ob sie gegen die Homoehe in Karlsruhe klagt.Foto: Arne Dedert
Epoch Times18. Juli 2017

Die Bayerische Staatsregierung unter Ministerpräsident Seehofer ist als einzige Landesregierung ohne linken Koalitionspartner berechtigt und in der Lage, das Ehe-Öffnungsgesetz („Homoehe“) schnell vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Möglich wäre eine abstrakte Normenkontrollklage.

Im September steht für die CSU die Bundestagswahl an und im Herbst 2018 die Bayerische Landtagswahl. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hatte sofort nach dem Bundestagsbeschluss zur Homoehe angekündigt, eine Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgericht prüfen zu lassen. Allerdings könnte deren Vor-Prüfung „Monate dauern“, meinte Seehofer.

Genau hier liegt der Hase im Pfeffer, schreibt die Kinderschutz-Initiative „Demo für alle“. Die Ehe-Öffnung stehe im direkten Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und werde von zahlreichen Rechtsexperten für verfassungswidrig gehalten.

Ein Gutachter benötige aber allenfalls Wochen, aber gewiss keine „Monate“, um eine Normenkontrollklage vorläufig einzuschätzen.

„Vielmehr verstärkt sich der Eindruck, dass Seehofer die Entscheidung über eine Klageerhebung unbedingt bis nach der Bundestagswahl verschleppen will“, so die Eltern-Initiative.

Wähler sollten vor Wahl informiert sein

Sie fordert: Die Bürger sollten schon vor der Bundestagswahl erfahren, ob Bayerns CSU-Regierung gegen die „Ehe für alle“ klagen will oder nicht.

Die Initiative hat bereits alle 101 CSU-Landtagsabgeordneten per Fragebogen gefragt, ob sie a) die „Beibehaltung des Ehebegriffs als der auf Lebenszeit angelegten Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau“ befürworten und b) ob sie sich für eine unverzügliche Normenkontrollklage gegen das Eheöffnungs-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht einsetzen.

„Bisher haben uns 11 Abgeordnete geantwortet, darunter der CSU-Fraktionsvorsitzende Thomas Kreuzer für seine Fraktion“, so das Bündnis. Während beim Ehebegriff Einigkeit herrsche, wollten sich einige Abgeordnete aber nicht auf eine unverzügliche Normenkontrollklage festlegen. Sie verwiesen wie Seehofer auf die juristische Vor-Prüfung.

Das Bündnis veröffentlichte die Antworten der Abgeordneten und die Kontaktdaten der CSU-Abgeordneten. Eltern sollten jetzt Druck ausüben, damit die Wähler noch vor der Bundestagswahl Klarheit bekommen, so ihr Vorschlag.

„Es ist jetzt an der CSU, bei der Ehe Farbe zu bekennen. Leider hat Horst Seehofer zu oft in den letzten Monaten bewiesen, daß der brüllende bayerische Löwe am Ende doch nicht gesprungen ist“, schreibt Hedwig von Beverfoerde, eine Vorsitzende der Kinderschutz-Initiative.

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Zuerst Homo-Ehe, dann Verwandten-Ehe, dann Polygamie … ?

(rf)



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