Verfassungsgericht verhandelt über Pannen bei Bundestagswahl in Berlin

Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 kam es in vielen Berliner Stimmlokalen unter anderem wegen fehlender oder falscher Stimmzettel zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen, weitere organisatorische Mängel verursachten lange Warteschlangen. Diese soll nach dem Willen des Bundestags in einigen Berliner Abstimmungsbezirken wiederholt werden – was insgesamt 62 Antragstellern nicht weit genug geht.
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Berliner Wahllokal am 12.02.2023Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times12. Juli 2023

Die Pannenwahl in Berlin vom September 2021 beschäftigt am Dienstag und Mittwoch erneut das Bundesverfassungsgericht. Diesmal geht es nicht um die Abgeordnetenhauswahl, sondern um die Bundestagswahl, die gleichzeitig stattfand. Diese soll nach dem Willen des Bundestags in einigen Berliner Abstimmungsbezirken wiederholt werden – was CDU und CSU nicht weit genug geht. (Az. 2 BvC 4/23)

Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 kam es in vielen Berliner Stimmlokalen unter anderem wegen fehlender oder falscher Stimmzettel zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen, weitere organisatorische Mängel verursachten lange Warteschlangen. Nach mehr als 1.700 Einsprüchen gegen die Wahl beschloss der Bundestag im November vergangenen Jahres mit den Stimmen der Ampelkoalition die Teilwiederholung.

Mit diesem Beschluss wurde die Bundestagswahl in 431 Wahlbezirken in Berlin für ungültig erklärt, das entspricht etwa einem Fünftel der dortigen Wahlbezirke. Die anderen Einsprüche hatten keinen Erfolg. Daraufhin wandte sich die Unionsbundestagsfraktion mit einer Wahlprüfungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht.

Sie hält den Bundestagsbeschluss für rechtswidrig und argumentiert, dass die Wahl in sechs kompletten Wahlkreisen für ungültig erklärt werden müsse – das wäre die Hälfte der Wahlkreise in Berlin. Außerdem geht es ihr um Fragen rund um die Wertung der Erststimmenwahl, die über Direktmandate entscheidet.

Union: Teilwiederholung „nach rein parteitaktischen Erwägungen“

Die Teilwiederholung sei „nach rein parteitaktischen Erwägungen“ beschlossen worden und werde dem „Berliner Wahlchaos nicht ansatzweise gerecht“, kritisierte Unionsparlamentsgeschäftsführer Patrick Schnieder (CDU) bei der Ankündigung der Beschwerde im Dezember in der „Rheinischen Post“.

Das Verfassungsgericht erklärte, sich in der mündlichen Verhandlung „mit grundlegenden Fragen der Wahlprüfung“ befassen zu wollen. Unter anderem soll es um Mandatsrelevanz gehen, also die Frage, ob Fehler sich auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgewirkt haben könnten.

Auch mit der Berliner Abgeordnetenhauswahl setzte sich das Bundesverfassungsgericht schon auseinander. Nachdem der Berliner Verfassungsgerichtshof im November die komplette Wiederholung angeordnet hatte, lehnte das Bundesverfassungsgericht Ende Januar einen Eilantrag gegen diese Entscheidung ab. Die Abgeordnetenhauswahl wurde im Februar wiederholt.

Gegen die Teilwiederholung der Bundestagswahl war auch die AfD-Fraktion nach Karlsruhe gezogen. Über ihre Beschwerde wird am Dienstag und Mittwoch nicht verhandelt. Sie sei in Bearbeitung, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage mit. Insgesamt waren demnach mit Stand Ende Juni 62 Wahlprüfungsbeschwerden wegen der Bundestagswahl 2021 beim Bundesverfassungsgericht anhängig. (afp)



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