Verfassungsgericht: „Querdenken“-Demo in Bremen bleibt verboten
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte den Eilantrag der Querdenken-Bewegung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Durchführung einer Versammlung in Bremen ab.
Bei Durchführung der beantragten Versammlung mit einer Teilnehmerzahl von ca. 20.000 Personen würden „die gebotenen Mindestabstände nicht eingehalten werden können“, teilte das Gericht am Samstag unter anderem zur Begründung mit. „Dass die hierauf bezogenen Risikoeinschätzungen und tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts offensichtlich fehlsam wären, ergibt sich weder aus den Darlegungen des Antragstellers noch ist dies nach dem derzeitigen Verfahrensstand sonst erkennbar.“
Bei Gegenüberstellung der jeweiligen Folgen müsse das Interesse des Antragstellers an einer Durchführung der geplanten Versammlung mit ca. 20.000 Teilnehmern zurücktreten.
Verbot stützt sich auf eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ eines Schadenseintritts
Die Querdenker begründeten ihren Eilantrag damit, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) bezugnehmend auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen von einer „hohen Wahrscheinlichkeit“ eines Schadenseintritts als Maßstab für eine rechtmäßige Verbotsverfügung ausgehe.
Allerdings hätte das OVG nicht einmal ausgeführt, was aus seiner Sicht in diesem Sinne „hohe Wahrscheinlichkeit“ bedeute, so Querdenken.
Weder definiere das OVG, was es unter einem Schaden verstehe, noch berechne es in irgendeiner Form oder führe aus, inwiefern die Wahrscheinlichkeit eines solchen Schadenseintritts tatsächlich bestünde, heißt es weiter. „Hierzu ist aber als Grundsatz heranzuziehen, dass der Staat die konkrete Gefährdung darlegen und beweisen muss“, argumentieren die Antragsteller.
Das OVG würde lediglich pauschal darauf verweisen, dass „auch im Freien ein erhöhtes Übertragungsrisiko“ bestehe. „Was damit gemeint sein soll, führt das OVG nicht weiter aus“, heißt es in dem Eilantrag.
Für die Querdenker läge die Grundrechtswidrigkeit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts damit auf der Hand, da das OVG offensichtlich von einem dem Art. 8 GG entsprechenden Maßstab einer Gefährdungsbeurteilung nicht ausgegangen sei und zum anderen selbst seinen eigenen Maßstab völlig ohne Referenz, anwende. Eine Erhöhung eines Risikos sei gerade kein „fast mit Gewissheit“ eintretender Schaden.
Querdenken plante Großdemo an der Bremer Bürgerweide
Für heute hatte Querdenken in Bremen eine Demonstration geplant, um gegen die Corona-Politik der Regierung zu demonstrieren. Das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt hatte zuvor ein Verbot der Großveranstaltung durch die Stadt bestätigt. Es gebe kein milderes Mittel als das Versammlungsverbot, hieß es.
„Es wäre nicht geeignet, dem Antragsteller ein Schutz- und Hygienekonzept aufzuerlegen, dessen Einhaltung letztlich nicht zu erwarten sei“, hieß es am Freitag zur Begründung. Das OVG folgte damit einem Beschluss des Verwaltungsgerichts, gegen den die Veranstalter Beschwerde eingelegt hatten.
Querdenken: „Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit“
Es geht um eine von der Initiative „Querdenken421“ unter dem Motto: „Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit“ geplante Demonstration mit bis zu 20.000 Teilnehmern auf der Bürgerweide am Bremer Hauptbahnhof. Sie wurde am Dienstag vom Ordnungsamt mit einer weiteren Demonstration auf dem Marktplatz verboten, zu der bis zu 10.000 Teilnehmer erwartet werden. Ein Wechsel von einer Demonstration zur anderen durch die Teilnehmer ist nach Angaben der beiden Anmelder ausdrücklich beabsichtigt.
Polizei bereitet sich auf Großeinsatz vor
Die Polizei Bremen bereitete sich nach eigenen Angaben auf einen Großeinsatz vor, „um je nach gerichtlicher Entscheidung erlaubte Versammlungen zu begleiten oder ausgesprochene Verbote durchzusetzen“.
Es sei mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Auch sechs Gegendemonstrationen mit insgesamt bis zu 1.500 Teilnehmern wurden nach Behördenangaben für heute angemeldet.
Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, dass der vom Antragsteller für die Versammlung ausgewählte Ort an der Bürgerweide erkennbar nicht genügend Platz für 20.000 Teilnehmer biete.
Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte es unter Verweis auf die Anstrengungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie als „hanebüchen und geradezu irre“ bezeichnet, „was diese Leute unter Leugnung aller Fakten und Gefahren in Bremen planen“. (dpa/er)
Unsere Buchempfehlung
Krankheiten wie COVID-19, Katastrophen und seltsame Naturereignisse machen den Menschen aufmerksam: etwas läuft schief. Es läuft tatsächlich etwas sehr schief. Die Gesellschaft folgt - verblendet vom "Gespenst des Kommunismus" - einem gefährlichen Weg.
Es ist der Kampf zwischen dem Guten und dem Bösen, zwischen dem Göttlichen und dem Teuflischen, die in jedem Menschen wohnen.
Dieses Buch schafft Klarheit über die verworrenen Geheimnisse der Gezeiten der Geschichte – die Masken und Formen, die das Böse anwendet, um unsere Welt zu manipulieren. Und: Es zeigt einen Ausweg. „Chinas Griff nach der Weltherrschaft“ wird im Kapitel 18 des Buches „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ analysiert. Hier mehr zum Buch.
Jetzt bestellen - Das dreibändige Buch ist sofort erhältlich zum Sonderpreis von 50,50 Euro im Epoch Times Online Shop
Das dreibändige Buch „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ untersucht auf insgesamt 1008 Seiten historische Trends und die Entwicklung von Jahrhunderten aus einer neuen Perspektive. Es analysiert, wie der Teufel unsere Welt in verschiedenen Masken und mit raffinierten Mitteln besetzt und manipuliert hat.
Gebundenes Buch: Alle 3 Bände für 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands); Hörbuch und E-Book: 43,- Euro.
Weitere Bestellmöglichkeiten: Bei Amazon oder direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel.: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion