Verfassungsgericht prüft Betreuungsgeld

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über das umstrittene Betreuungsgeld. Dem ersten Senat liegt eine Klage Hamburgs vor, das die Familienprämie für verfassungswidrig hält. Das noch in diesem Jahr erwartete Urteil könnte
Titelbild
Derzeit erhalten Eltern, die ihr Kleinkind nicht in einer Kita oder von einer staatlich geförderten Tagesmutter betreuen lassen, 150 Euro monatlich.Foto: Jan Woitas/dpa
Epoch Times14. April 2015
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über das umstrittene Betreuungsgeld. Dem ersten Senat liegt eine Klage Hamburgs vor, das die Familienprämie für verfassungswidrig hält.

Das noch in diesem Jahr erwartete Urteil könnte über die Zukunft der Leistung entscheiden, die im August 2013 nach erbittertem Streit auf Betreiben der CSU eingeführt worden war. Danach erhalten diejenigen Eltern 150 Euro monatlich, die ihr Kleinkind nicht in einer Kita oder von einer staatlich geförderten Tagesmutter betreuen lassen. (Az.: 1 BvF 2/13)

Über den juristischen Streit hinaus gilt die Verhandlung als brisant, weil das Bundesfamilienministerium das Betreuungsgeld verteidigen muss – obwohl Ministerin Manuela Schwesig (SPD) vor ihrer Amtsübernahme gegen die Leistung war. Ihr Staatssekretär Ralf Kleindiek wird das Ministerium vor Gericht vertreten. Er war jedoch zuvor in der Hamburger Justizbehörde tätig und hat die Klage gegen das Betreuungsgeld selbst ausgearbeitet.

Die CSU will die Verhandlung daher genau verfolgen: „Wir werden mit Argusaugen darauf achten, dass hier die Meinung der Bundesregierung wiedergegeben wird und nicht eine persönliche Meinung“, sagte CSU-Chef Horst Seehofer am Montag. Seine Partei schickt die bayerische Familienministerin Emilia Müller (CSU) nach Karlsruhe.

Für die Befürworter schafft die Prämie Wahl- und Gestaltungsfreiheit für Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder. Kritiker bezeichnen die Leistung dagegen abfällig als „Herdprämie“, die falsche Anreize schaffe und Frauen zu lange vom Arbeitsplatz fernhalte. Das Geld solle lieber dazu genutzt werden, die Qualität von Kitas zu verbessern, kritisierte auch das Deutsche Kinderhilfswerk am Montag.

Hamburg argumentiert außerdem, der Bund sei für das Betreuungsgeld gar nicht zuständig. Für das klagende Land wird Familiensenator Detlef Scheele (SPD) nach Karlsruhe kommen. Justizstaatsrat Nikolas Hill sieht gute Erfolgschancen. Immerhin sei eine mündliche Verhandlung anberaumt, „was schon ein kleiner Fingerzeig sein kann, was die Erfolgaussichten anbelangt“, sagte er am Montag in Hamburg.

Der erste Senat des Gerichts hat außerdem zahlreiche Verbände als sogenannte „sachkundige Dritte“ eingeladen. Die Verhandlung ist auf den ganzen Tag angelegt.

Das Betreuungsgeld wird maximal vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag gezahlt. Im vierten Quartal 2014 bezogen laut Statistischem Bundesamt deutschlandweit 386 483 Eltern die Sozialleistung – Tendenz steigend.

(dpa)

Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion