Verfassungsgericht: Mietpreisbremse ist nicht verfassungswidrig

Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse nicht zur Entscheidung an. Die neu geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn verstießen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz.
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Die Mietpreisbremse legt im wesentlichen fest, dass die Miete in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen darf.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times20. August 2019

Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz eingeführte sogenannte Mietpreisbremse ist nicht verfassungswidrig. Die neu geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn verstießen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, hieß es in einem am Dienstag vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss.

Die Karlsruher Richter nahmen eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bestimmungen einstimmig nicht zur Entscheidung an.

Zudem verwarf die dritte Kammer des Ersten Senats zwei die Mietpreisbremse betreffende Vorlagen im Verfahren der konkreten Normenkontrolle einstimmig als unzulässig, weil das vorlegende Gericht sie nicht hinreichend begründet habe.

Die Regelungen zur Mietpreisbremse waren Anfang 2015 eingeführt und später modifiziert worden. Im Kern legt das Instrument fest, dass die Miete in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen darf. (dts)



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