Verfassungsgericht: Eilantrag gegen generelles Versammlungsverbot teilweise erfolgreich
Vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein Eilantrag gegen ein von der Stadt Gießen verhängtes Versammlungsverbot aufgrund der derzeitigen Corona-Maßnahmen teilweise erfolgreich gewesen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe gab in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss der Stadt auf, erneut über die angemeldeten Versammlungen zu entscheiden. Es sei unzutreffend, dass die maßgebliche Corona-Verordnung ein generelles Verbot von Versammlungen mit mehr als zwei Menschen enthalte, die nicht dem gleichen Haushalt angehörten. (Az. 1 BvR 828/20)
Die Versammlungsbehörde habe deshalb die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit verletzt, entschied die zuständige Kammer des Gerichts. Sie habe nicht beachtet, dass sie zum Schutz dieser Freiheit einen Entscheidungsspielraum habe. Die Stadt Gießen habe deshalb erneut die Gelegenheit, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Verfassungsgerichts darüber zu entscheiden, ob die angemeldeten Versammlungen verboten werden oder nur von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden müssten.
Verordnung falsch interpretiert und – Einzelfallentscheid nach Ermessen möglich
Der Kläger hatte in Gießen mehrere Versammlungen unter dem Motto „Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen“ angemeldet. Daran sollten ungefähr 30 Menschen teilnehmen. Er versicherte der Stadt, dass zwischen den Teilnehmern Abstandsregeln eingehalten würden. Die Kommune untersagte die Versammlung dennoch und berief sich dabei auf eine Corona-Verordnung der hessischen Landesregierung. Die dagegen eingelegten Beschwerden blieben vor dem Verwaltungsgericht Gießen und dem hessischen Verwaltungsgerichtshof erfolglos.
Das Verfassungsgericht stellte nun fest, dass das Versammlungsverbot den Kläger offensichtlich in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletze. Die Verordnung der Landesregierung enthalte kein generelles Verbot von Versammlungen mit mehr als zwei nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Menschen. Davon sei die Stadt aber unzutreffend ausgegangen. Sie habe verkannt, dass die Verordnung ihr einen Entscheidungsspielraum lasse. Die Kommune habe zudem die konkreten Umstände des Einzelfalls nicht hinreichend berücksichtigt. (afp)
Eine Buchempfehlung vom Verlag der Epoch Times
„Kapitalismus abschaffen“? „Wohnungsgesellschaften enteignen“? Familie auflösen? Keinen Wohlstand und keine Kinder mehr wegen des Klimas? Frühsexualisierung? Solche Gedanken sind in Politik, Medien und Kultur populärer denn je. Im Kern drücken sie genau das aus, was einst schon Karl Marx und seine Anhänger der gesamten Menschheit aufzwingen wollten.
Um die Macht zu ergreifen, kann jedes Versprechen und jeder Kompromiss gemacht werden – das betonte Lenin immer wieder. Um ihre Ziele zu erreichen, sei es erlaubt, skrupellos vorzugehen. Mittlerweile wurden die öffentlichen Institutionen der westlichen Gesellschaft tatsächlich heimlich vom kommunistischen Kräften unterwandert und übernommen.
Im Kapitel fünf des Buches „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ geht es darum, wie die Meinungsfreiheit durch linke Gruppierungen benutzt wird, um andere davon abzuhalten, ihre Meinung frei zu äußern …
Hier weitere Informationen und Leseproben.
ISBN Band 1: 978-3-9810462-1-2, Band 2: 978-3-9810462-2-9, Band 3: 978-3-9810462-3-6, Drei Bände 1-3: 978-3-9810462-6-7. Einzeln kostet jeder Band 19,90 Euro (zzgl. 2,70 Euro Versandkosten), alle drei Bände gemeinsam sind im Moment noch zum Sonderpreis von 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands) zu erwerben. Das Buch hat insgesamt 1008 Seiten und über 1200 Stichworte im Indexverzeichnis.
Bestellmöglichkeiten: Das dreibändige Buch ist sofort erhältlich in unserem neuen Online-Buch-Shop, bei Amazon oder direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel.: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]
Das Buch gibt es auch als E-Book und als Hörbuch
Das E-Book gibt es in den Formaten PDF, EPUB oder MOBI. Das Hörbuch bieten wir im MP3-Format zum Download an. Einzeln kostet jeder Band 17,90 Euro, alle drei Bände sind im Moment noch zum Sonderpreis von 43,00 Euro zu erwerben. E-Books und Hörbücher sind in unserem neuen Online-Buch-Shop oder direkt beim Verlag der Epoch Times bestellbar – Tel: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion